Adlkofer-Artikel im Sonderangebot (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 31.05.2020, 00:35 (vor 1631 Tagen) @ H. Lamarr

Adlkofers jüngster Auftritt fand am 23. Mai 2020 in Rubikon statt, einem "Magazin für die kritische Masse", dem sich auch der unbequeme und folglich wütend angefeindete Internetpranger Psiram schon ausführlich angenommen hat.

Adlkofers Artikel auf Rubikon unterliegt der Creative-Commons-Lizenz (CC-Lizenz), was bedeutet, Nicole, Karl, Jörn oder auch Hans-Ulrich, hier stellvertretend genannt für jedermann, dürfen den Artikel unentgeltlich und ohne Angst vor Verfolgung auch auf ihre Websites packen. Die CC-Lizenz ist damit ein netter Freibrief, um Information, besonders aber auch Desinformation auf breiter Front unters Volk zu bringen. Einzige Bedingung für diese laue Nutzung fremden geistigen Eigentums ist die Einhaltung einiger Regeln, die für den konkreten Fall des Adlkofer-Artikels hier beschrieben sind.

Doch trotz entgegenkommender CC-Lizenz haben Nicole, Karl, Jörn und sogar Hans-Ulrich bislang von dem Sonderangebot keinen Gebrauch gemacht, wie gegenwärtig <hier> zu erkennen ist: Keine einzige Zweitverwertung seines Werks muss für Franz Adlkofer eine herbe Enttäuschung sein.

Dann eben nicht, mag sich der Ex-Tabaklobbyist gedacht haben, und packte drei Tage nach der Erstveröffentlichung auf Rubikon seinen eigenen Artikel kurzerhand auf seine eigene Website. Ob er dabei bereits ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen begangen hat, indem er den Original-Untertitel zum Titel erhob und den Originaltitel weggelassen hat, mögen andere beurteilen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Freibrief


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