Fehleinschätzung politischer Volksvertreter (Allgemein)

KlaKla, Dienstag, 11.04.2006, 13:55 (vor 6745 Tagen) @ Blauer Engel
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 02.07.2006, 07:56

Im freien Raum nimmt die Strahlung mit der Entfernung zur Antenne quadratisch ab. In der Stadt sind die Verhältnisse allerdings anders. Betrachtet man die Graphik: "Verlauf der Immissionen in Abhängigkeit vom lateralen Abstand" (www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/immission/pdf/immission_final.pdf), so ist deutlich zu erkennen, dass die Strahlungsdichte bis mehrere 100 m Abstand von der Antenne sehr chaotisch durch Nebenzipfel und Reflexionen verläuft.

Ok, aber damit ist die Behauptung nicht entkräftet.
Je weiter weg von der Strahlenquelle, desto besser für die Anwohner.

Meine Forderung: "Antennen die über 10 Meter am Mast montiert werden, von der Genehmigung zu befreien.
10 Meter gemessen vom Austritt der Dachhaut"

Begründung: Je weiter die Strahlenquelle weg vom Menschen, desto besser da die Strahlendosis mit der Entfernung abnimmt. Genehmigungspflichtig sollten Antennen sein, die unterhalb 10 Meter montiert werden. Den je dichter die Strahlenquelle an den Menschen rückt, desto höher die Strahlendosis und desto größer das Risiko, das der Sicherheitsbereich einer Antennenanlage in das Wohnumfeld der Menschen eintritt.

Beispiel: Ein Mobilfunkbasisstation ist genehmigungsfrei, wenn der Trägermast unter 10 Meter hoch ist. Das hat zur Folge, das eine GSM Antennengruppe auf 5 Meter Höhe am Trägermast montiert wird. Der Kasten in dem die Antennen stecken, ist ca. 2 Meter hoch. Nach oben ist dann noch genug Platz für eine UMTS Gruppe. Diese wird in einer Höhe von 8 Meter auf dem Trägermast montiere. hier ein Bild

Nach meiner Forderung darf eine Antenne erst bei 10 Meter genehmigungsfrei montiert werden. Ich gewinne durch meine Forderung 5 Meter Entfernung.

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