Schweiz: Bakom fordert für 5G Lockerung der Anlagegrenzwerte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.09.2017, 12:48 (vor 2626 Tagen)

Schweizer Mobilfunkanbieter und Bundesamt für Kommunikation warnen, dass der strenge Strahlenschutz die Einführung des Mobilfunkstandards 5G verhindere. Der Bau von mehr Antennen mit jeweils geringerer Strahlung ist ein Lösungsvorschlag, den die Mobilfunkbranche als wenig praktikabel einschätzt, denn es ist kaum vorstellbar, dass die Bevölkerung Tausende neue Antennenstandorte in Wohngebieten akzeptieren würde. [...]

Nun aber schlägt Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), Alarm und fordert: „Wenn die Schweiz mit der Digitalisierung und dem Ausland Schritt halten und 5G einführen möchte, muss sie Abstriche beim Strahlenschutz hinnehmen.“ Wenn ein ausländisches Mobilfunkunternehmen sein Netz auf 5G umstellen wolle, könne es bestehende Antennen aufrüsten, sagt er. „Hierzulande aber ist das unmöglich, weil der Strahlenschutz viel stärker ausgebaut ist – die maximal zulässigen Grenzwerte pro Antenne liegen bei uns zehnmal tiefer als im internationalen Durchschnitt.“ Bei unveränderter Gesetzgebung könnten 90 Prozent der heute bestehenden Antennen auf Stadtgebiet nicht aufgerüstet werden, sagt Horisberger. [...]

Kompletter Artikel im Südkurier vom 6. September 2017

Kommentar: Die Schweiz steckt ganz schön in der Zwickmühle. Jetzt rächt es sich, dass die Behörden dort Mobilfunkgegner als nicht ernst zu nehmende Zeiterscheinung nur ignoriert haben, statt Selbstdarstellern wie Hans-U. Jakob (Gigaherz) aktiv den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem man ihnen Stück für Stück öffentlich widerspricht und deutlich macht, wie erschreckend unqualifiziert sie sind. Dies wurde versäumt und deshalb kann die Drama Queeen aus Schwarzenburg ungehindert in den Medien auftreten (jüngstes Beispiel) und seine Desinformation verbreiten. Was der Mann den Schweizern schon an Geld gekostet hat, es muss ein Vermögen sein.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, 5G, Anlagenwert, Bakom

Horisberger vs. Jakob: Die Irrtümer des Gigaherz-Präsidenten

H. Lamarr @, München, Sonntag, 10.09.2017, 13:25 (vor 2624 Tagen) @ H. Lamarr

Schweizer Mobilfunkanbieter und Bundesamt für Kommunikation warnen, dass der strenge Strahlenschutz die Einführung des Mobilfunkstandards 5G verhindere. Der Bau von mehr Antennen mit jeweils geringerer Strahlung ist ein Lösungsvorschlag, den die Mobilfunkbranche als wenig praktikabel einschätzt, denn es ist kaum vorstellbar, dass die Bevölkerung Tausende neue Antennenstandorte in Wohngebieten akzeptieren würde. [...]

Gigaherz-Jakob hat auf den Eröffnungszug des Bakom reagiert und verdreht dabei wie üblich alles, was zu verdrehen ist. Was soll man mit ihm nur machen? Hier ein paar Beispiele des Drehwurms ...

Dieser Gesetzesartikel scheint für Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) nicht zu gelten. Mit einer Unverfrorenheit sondergleichen liess er diese Woche in fast allen Tageszeitungen laufend penetrante Falschinformationen zu Gunsten der Mobilfunknetzbetreiber erscheinen.

Richtig ist: Horisberger hat mit einer einzigen Zeitung gesprochen (Aargauer Zeitung), alle anderen Medien haben daraus lediglich abgeschrieben.

[D]ie Behauptung, die Schweiz habe 10 mal tiefere (strengere) Grenzwerte als das Ausland, der grösste Schwindel, welcher unseren Bürgerinnen und Bürgern je aufgetischt wurde.

Dazu ist eigentlich nichts weiter zu sagen. Jakob begreift es einfach nicht, er geht von der infamen Annahme aus, weltweit werde "praktisch" niemand stärker befeldet, als es die Anlagegrenzwerte der Schweiz zulassen (4 V/m bis 6 V/m = rd. 42 mW/m² bis 95 mW/m²), gemäß ICNIRP sind für Mobilfunk Werte (Immissionsgrenzwerte) von 4500 mW/m² bis 10'000 mW/m² zulässig. Jakob hält eine vorsorgliche Immissionsbegrenzung auf max. 95 mW/m² für unnötig, dabei behauptete einer seiner Spießgesellen aus Stuttgart bereits vor zehn Jahren, "um den Masten Bismarckstraße [seien] bis zu 14,82 V/m (582.000 Mikrowatt/m² [582 mW/m²]) gemessen" worden. In Deutschland ist so etwas überall zulässig, im Freien wie auch in Schlafzimmern, in der Schweiz wäre ein solcher Wert in Schlafzimmern unzulässig. Dass Jakob diesen simplen Zusammenhang leugnet macht deutlich, die Minderheit stärker befeldeter Personen ist ihm egal, er tut so, als gäbe es diese nicht! Er hat noch immer nicht verstanden, dass künftige Funkdienste die Grenzwertausschöpfung weiter nach oben treiben werden und in vielleicht 50 Jahren eine relativ starke Befeldung von z.B. 100 mW/m², die heute noch die Ausnahme ist, üblich sein wird. Die Menschen werden davon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine gesundheitlichen Nachteile haben, denn je nach Frequenz beträgt selbst dann die Grenzwertausschöpfung erst 1 Prozent bis 2 Prozent der Immissionsgrenzwerte (ICNIRP).

Noch unwahrer ist die Behauptung, bei unveränderter Gesetzgebung könnten 90 Prozent der heute bestehenden Antennen auf Stadtgebiet nicht aufgerüstet werden.
Denn bereits im nächsten Jahr wird der alte Mobilfunkstandard 2G oder GSM genannt ausser Betrieb gesetzt. Dadurch wird auf jedem Antennenstandort ein Drittel des Platzes frei.

Seufz, Jakob glaubt tatsächlich, das Kapazitätsproblem der Netzbetreiber wäre ein Platzproblem auf den Antennenträgern. Auch dies ist ein Irrtum des alten Mannes. Platzprobleme lösen Netzbetreiber seit eh und je mit Kombiantennen (z.B. GSM900+GSM1800+UMTS in einem gemeinsamen Panel) oder durch mechanische Hilfskonstruktionen, die dort, wo zuvor drei Antennenpanele waren, z.B. neun Panele zulassen. Wer sich die Fotos in diesem Strang anschaut, kann die Veränderungen an einem Sendemast über einen Zeitraum von zehn Jahren gut mitverfolgen.

Die Aussage Horisbergers, der einzige Ausweg führe nun über eine breite, öffentliche Diskussion. Gefordert seien vor allem die Netzbetreiber, die den Druck auf die Politik erhöhen und die Bevölkerung auf ihr „schizophrenes Verhalten“ aufmerksam machen müssten, ist inakzeptabel.
Die Schweizer Bevölkerung, von welcher Horisberger sein nicht gerade bescheidenes Monatsgehalt in fünfstelliger Höhe bezieht, als «schizophren» zu bezeichnen, muss nicht hingenommen werden.

Das Textverständnis von Herrn Jakob ist bekanntermaßen unterentwickelt. Horisberger spricht völlig korrekt von "schizophrenem Verhalten" der Bevölkerung, wenn diese Smartphones liebt und Sendemasten hasst. Horisberger tadelt das Verhalten der Schweizer. Jakob verdreht diesen Sachverhalt und behauptet, Horisberger habe die Bevölkerung (nicht deren Verhalten) als schizophren bezeichnet. Bildungssprachlich, also hinter Jakobs Horizont, bedeutet schizophren "in sich widersprüchlich, in hohem Grade inkonsequent", weiß der Duden.

Damit lasse ich es genug sein, weise sicherheitshalber aber darauf hin: Behauptungen des Gigaherz-Präsidenten, denen ich nicht widersprochen habe, sind noch lange nicht zutreffend. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich bei Herrn Jakob dringend, alles infrage zu stellen, was er im Brustton der Überzeugung vom Stapel lässt.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Grenzwertausschöpfung, 5G, Immissionsgrenzwerte

Grüner spürt nichts, ist aber gegen Lockerung der Grenzwerte

H. Lamarr @, München, Montag, 11.09.2017, 13:46 (vor 2623 Tagen) @ H. Lamarr

Nun aber schlägt Philippe Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom), Alarm und fordert: „Wenn die Schweiz mit der Digitalisierung und dem Ausland Schritt halten und 5G einführen möchte, muss sie Abstriche beim Strahlenschutz hinnehmen.“

Balthasar Glättli ist in der Schweiz Grünen-Fraktionschef. Am 7. September gab er der Aargauer Zeitung ein Interview (Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli: «Ich persönlich spüre Handystrahlung nicht»), nachfolgen daraus ein Auszug:

Fürchten Sie sich vor Handystrahlung, dass Sie auf das Fixtelefon zurückgreifen, Herr Glättli?
Balthasar Glättli: Nein, ich persönlich spüre Handystrahlung nicht. Zudem bezweifle ich, dass mein Körper gerade weniger hohen Strahlungswerten ausgesetzt ist. Denn in meiner unmittelbaren Nähe stehen zwei Internet-Router, das Handy lädt vor mir auf dem Tisch. Zudem ist das Funktelefon, das ich nutze, schon ein älteres Modell, das sicher nicht mit niedrigen Strahlungswerten glänzt.

Ihre Ablehnung einer Lockerung der Strahlenschutzbestimmungen hat aber trotzdem mit den möglichen Folgen von Handystrahlung auf die Gesundheit zu tun, nehme ich an.
Ja, denn eine gesundheitliche Beeinträchtigung lässt sich heute wissenschaftlich nicht mit genügender Sicherheit ausschliessen. Zudem gibt es eine grosse Zahl von Menschen, die angeben, strahlungssensibel oder gar strahlungsgeschädigt zu sein. Ihre Leiden müssen wir ernst nehmen. Ich habe im Parlament gegen laschere Grenzwerte gestimmt, weil ich überzeugt bin, dass es zwischen technologischem Fortschritt und Gesundheit eine Balance braucht.

Wie kann die Schweiz diesen Balanceakt meistern?
Indem sie wissenschaftliche Abklärungen vornimmt, inwiefern die Einführung von 5G oder die Erhöhung der Strahlung sich tatsächlich auf die Gesundheit auswirken.

Kommentar: Das Interview macht aus meiner Sicht deutlich, Herr Glättli lässt beträchtliche Kenntnislücken erkennen und betreibt in der Sache Politik vom Hörensagen. Wie kommt er z.B. darauf zu sagen, es gäbe "eine grosse Zahl von Menschen" die angäben, strahlungssensibel oder gar strahlungsgeschädigt zu sein? Er gibt damit zu erkennen, auf die Desinformation organisierter Mobilfunkgegner hereingefallen zu sein, denn tatsächlich gibt es eben NICHT viele Strahlenphobiker. Dies belegt nachdrücklich ein Pilotprojekt der AefU, die ihrerseits nicht gerade als Freunde des Mobilfunks zu sehen sind: Innerhalb von 30 Monaten meldeten sich bei den Ärzten des Projekts bescheidene 155 Personen, die glaubten, unter Elektrosmog zu leiden. Und ich behaupte, bei keiner einzigen dieser Personen gelang eine Objektivierung in dem Sinne, dass ein Kausalzusammenhang zwischen EMF-Immission und Beschwerden gefunden werden konnte. Ich kann das leicht behaupten, da dies bislang weltweit kein einziges mal gelang.

Hätte Herr Glättli etwas anderes gesagt, wenn er dies gewusst hätte, wenn er ahnte, dass die sogenannte Mobilfunkdebatte eine schlau eingefädelte Inszenierung ist? Ich weiß es nicht. Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn in einer wichtigen Sache, wie es die Lockerung der Anlagegrenzwerte nun einmal ist, Parlamentarier anscheinend nicht faktengestützt entscheiden, sondern ihrem Bauch vertrauen. Vielleicht wurde Herr Glättli auch nur von der Masse an Information und Desinformation erschlagen, die über einen hereinbricht, wenn man sich in kürzester Zeit ein zutreffendes Bild von einem Sachstand machen muss. Dann wird vermutlich wie wild recherchiert und irgendwann die Bilanz der Argumente gezogen, ohne Rücksicht darauf, ob ein Argument von einem Außenseiter kommt, von einem Spinner oder von einem anerkannten Experten – denn diese Randinformation fehlt in den meisten Fällen.

Gerichte kennen dieses Problem, wenn sich Gutachter gegenseitig widerlegen. Deshalb haben die USA ein interessantes Verfahren ersonnen (Daubert-Standard), um aus dem Gewirr der Stellungnahmen diejenigen Gutachter herauszusieben, denen man am ehesten trauen kann. Der Daubert-Standard eliminiert eine eklatante Schwäche des zuvor in USA verbreiteten Frye-Standards. Was genau ich damit meine kann wer mag <hier> nachlesen. Die Kernaussage dort lautet: Wer glaubt es genüge, je einen oder je zwei Experten aus zwei konträren Lagern zu einer Anhörung zu laden, um so auf faire Weise der Wahrheit näher zu kommen, der begeht einen kapitalen Fehler.

Herr Glättli unterdrückt seine eigene Erfahrung mit EMF und glaubt was ihm zugetragen wird. Was mir bei dieser Konstellation bei ihm fehlt, ist gesundes Misstrauen gegenüber den Zuträgern. So ist mir nicht bekannt, dass die AefU jemals von politischer oder behördlicher Seite aufgefordert wurden, ihre Zahlen, die sie im Rahmen des UMBN seit 2011 gesammelt haben, offen zu legen. Die Ärzte sitzen auf diesen Zahlen und lassen die Öffentlichkeit im Unklaren. Allein aus dem Umstand, dass die Ärzte aus den Zahlen bislang kein Kapital für ihre alarmistische Haltung gegenüber EMF geschlagen haben, mutmaße ich, dass die Zahlen nicht sonderlich eindrucksvoll sind und Herrn Glättli eines Besseren belehren könnten was "eine grosse Zahl von Menschen" angeht – wären sie nur verfügbar. Ich halte die UMBN-Projektleiterin Frau Dr. med. E. Steiner, obwohl Mitglied der AefU, für so rechtschaffen, dass ich ihren Zahlen trauen würde. Anderen organisierten Mobilfunkgegnern darf man meiner Erfahrung nach keinen Millimeter über den Weg trauen, schon gar nicht, wenn verdeckte materielle/immaterielle Interessen im Spiel sind.

Hintergrund
Verein für Elektrosensible, München: Mitgliederentwicklung

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Politik, Die Grünen, Elektrochonder, Populismus, Außenseiter, USA, AefU, Daubert, Frye

Glättli schon 2006 misstrauisch gegenüber W-Lan

H. Lamarr @, München, Montag, 11.09.2017, 19:00 (vor 2623 Tagen) @ H. Lamarr

Balthasar Glättli ist in der Schweiz Grünen-Fraktionschef.

Welche Sorgen Balthasar Glättli 2006 plagten, ist folgendem Fragenkatalog zu entnehmen, der sich überraschend früh auf W-Lan als Feindbild konzentriert. Die Anti-Mobilfunk-Szene blies erst viel später (2013/2014) zum Angriff auf W-Lan, was diesem allerdings in keiner Weise geschadet hat. Gut zu erkennen ist, dass die Fragen "am grünen Tisch" ersonnen wurden und mehrheitlich der persönlichen Nachhilfe der Fragesteller in Elementarwissen über funktechnische Zusammenhänge dienten, als dass sie von allgemeinem Interesse waren. Deutlich wird auch (Frage 4), dass Glättli Verbindungen nach St. Gallen hatte (Stichwort Kleinzellennetz mit W-Lan).

1.) Welche Stelle hat die Installation der WLAN-Sender in den Masten der Strassen­beleuchtung entlang des Limmatquais, wie auch die offenbar schon früher instal­lierten WLAN-Anlagen in den vier anderen öffentlichen Räumen bewilligt? Welche Bedingungen sind dabei durch die Betreiber einzuhalten? Welche Einnahmen fliessen daraus in die Stadtkasse, bzw. die ewz-Kasse (bitte detaillierte Aufstellung)?

2.) Gemäss Aussage von Peter Bär, des stv. Direktors von Umwelt- und Gesund­heitsschutz Zürich, im erwähnten NZZ-Artikel ist „für WLAN-Stationen wegen ihrer geringen Leistung gar kein Grenzwert definiert“; dennoch würden am Limmatquai Kontrollmessungen vorgenommen. Um welche Art von Messungen handelt es sich dabei und von wem werden sie finanziert? Wann liegen die Resultate dieser Messungen vor und wie werden sie veröffentlicht?

3.) Wie stellt sich der Stadtrat zu den Plänen einer „flächendeckenden Versorgung“ der Stadt Zürich mit WLAN im öffentlichen Raum? Welche Möglichkeiten zur örtli­chen oder zeitlichen Begrenzung dieser zusätzlichen Sender im Sinn der Ge­sundheitsvorsorge hat der Stadtrat?

4.) Gemäss Aussagen aus Fachkreisen, wird es in nächster Zeit möglich sein, über WLAN-Hot Spots nicht nur mit dem Laptop, sondern auch mit geeigneten Handys Daten auszutauschen und somit mobil zu kommunizieren. Wie beurteilt der Stadt­rat die Möglichkeiten, möglichst rasch in der Stadt Zürich die jetzigen Mobilfunkantennen zu ersetzen durch eine flächendeckende Versorgung des Siedlungsge­bietes mit einem Netz von emissionsarmen Sendern nach dem neusten Stand der Technik im Aussen- und Innenraum? Wie beurteilt er insbesondere die techni­schen und politischen Anforderungen in Bezug auf frei zugängliche WLAN-Sender im Aussenraum, welche die stationäre Kommunikation mit modernen Handys ermöglichen, und ein WLAN-Netz, welches durch geeignete techni­sche/organisatorische Massnahmen auch das „Handover“ von einer zur nächsten Funkzelle beherrschen würde (momentan noch keine Standard-Technologie) in Kombination mit einer Glasfaserversorgung der Gebäude (zwecks Breitbandanbindung) und „inhouse repeatern“? Welche politischen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um rechtzeitig die Weichen für eine solche Entwicklung stel­len zu können?

Die Antworten des Züricher Stadtrats gibt es <hier> (PDF, 3 Seiten).

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Glättli

RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum