Schutzband zwischen LTE und DECT (Technik)
Die aktuelle Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen in den Bändern 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz und 1800 MHz ist gegenwärtig in Runde 11 angekommen. Die Summe der Höchstgebote liegt bei 1,5 Mrd. Euro. Den gegenwärtigen Stand der Auktion kann man sich bei der BNetzA ansehen.
Auffällig an der dortigen Frequenztabelle ist: Der oberste Frequenzblock im 1800-MHz-Band (1800J) ist von der Versteigerung ausgeschlossen.
Warum?
Die BNetzA will damit verhindern, dass LTE-Anwendungen in Deutschland DECT-Anlagen stören, der Block 1800J hat die Funktion eines Schutzbandes (Puffer) zwischen DECT und LTE. Die internationale Vereinigung der Mobilfunk-Netzbetreiber (GSMA) hält diesen Schutzabstand für überflüssig und argumentierte im Vorfeld der Auktion dagegen:
Der 1800 MHz-Bereich ist der wertvollste und kurzfristig am leichtesten nutzbare Frequenzbereich von allen für mobile Breitbanddienste harmonisierten Frequenzen. In fast allen europäischen Ländern werden LTE-Netze zur Nutzung dieses Frequenzbereichs aufgebaut. Er wird von einer großen Vielzahl mobiler Geräte unterstützt, und alle wichtigen Hersteller verlassen sich für Produktinnovationen auf diesen Frequenzbereich. Es wäre daher nicht effizient, die obersten 2x5 MHz nicht in das zu vergebende Spektrum mit einzubeziehen - besonders angesichts der hohen Wertschöpfung in Kombination mit den bestehenden Netzen und der breiten Unterstützung durch mobile Geräte).
Eine Nichteinbeziehung dieser wertvollen Frequenzen entspricht nicht den Interessen der deutschen Verbraucher und benachteiligt deutsche Verbraucher gegenüber ihren europäischen Nachbarn. Die Einbeziehung der o.g. Frequenzen würde nicht, wie im Konsultationsentwurf der BNetzA behauptet, DECT-Nutzer unangemessen beeinträchtigen, da DECT-Geräte Aussendungen im eigenen Frequenzbereich, die von Systemen außerhalb ihres Frequenzbereichs ausgehen, aufspüren und auf einen anderen Kanal wechseln können. Eine Koexistenz der beiden Systeme ist damit sichergestellt, ohne dass ein Schutzband notwendig ist, solange genügend DECT-Kanäle verfügbar sind. Die Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die dem Mobilfunksektor den vollen Frequenzbereich bei 1800 MHz zugeteilt haben, zeigen, dass das Fehlen eines Schutzbandes DECT-Nutzer nicht beeinträchtigt würde. Es ist daher nicht zu erwarten, dass dieser Umstand DECT-Nutzer in Deutschland stärker beeinträchtigen würde als Nutzer anderer Länder. Im Gegenteil: Die Erfahrungen sprechen dafür, dieses Spektrum Mobilfunknutzern zur Verfügung zu stellen, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Nach Aussage des Konsultationsentwurfs ist die Reichweite der DECT-Signale in Deutschland kürzer als im Rest Europas. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt an einem gegebenen Ort ein freier Kanal zur Verfügung steht.
- Die Verbreitung der Festnetztelefonie ist in Deutschland nicht wesentlich höher als in Ländern wie Spanien, Frankreich oder Griechenland, wo der Frequenzbereich ohne Einschränkungen vollständig zugeteilt ist.
Diese Argumentation der GSMA hat die BNetzA jedoch nicht davon abbringen können, den Schutzabstand beizubehalten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –