Gigaherz: Posting, getürktes (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 31.03.2015, 18:40 (vor 3376 Tagen)

Mit der Zeit kriegt man eine Nase dafür, wenn in der Anti-Mobilfunk-Szene etwas stinkt.

Jede Wette: Dieses Posting von "Simeon" im Gigaherz-Forum ist getürkt. Getürkt im Auftrag des geltungssüchtigen Präsidenten, damit dieser sich in Szene setzen kann.

Begründung: Die scheinheilige Frage des (angeblichen) Forum-Neuzugangs "Simeon" ist für Herrn Jakob, der sich selbst gerne "Fachstellenleiter" nennt, wie geschaffen. Und promt reagiert der sogenannte Fachstellenleiter, brilliert mit seinem Wissen und bietet generös Hilfe an. Er hat offensichtlich nicht alle Hände voll zu tun. Und weiter behaupte ich: Der Fall von "Simeon" ist Herrn Jakob schon länger bekannt, es ist einer von zwei "Betrugsversuchen" im Raum Bern, die der Gigaherz-Präsident eigenen taufrischen Angaben zufolge in Bearbeitung hat. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Indizien, dass das Posting von "Simeon" abgesprochen ist, auf diese will ich jedoch nicht eingehen. Nur soviel: Wenn "Simeon" behauptet, durch Zufall in der Standortdatenbank des Bakom seinen LTE-Sender entdeckt zu haben, dann a) weiß er entweder nicht was er schreibt oder b) er lügt hundsmiserabel.

Hier noch als Beleg die relevante Textpassage aus Herr Jakobs Betrugsversuch-Beitrag, die zudem ein bemerkenswertes technisches Paradoxon beschreibt:

Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch bearbeitet zur Zeit weitere 2 solche Vorgehensweisen im Kanton Bern. Bezeichnend für alle Fälle ist, dass die NIS-Fachstelle des Kantons Bern, angesiedelt beim BECO (Amt für Wirtschaft des Kantons Bern) die Schwindeleien stets deckt. Etwa mit dem Hinweis, dass die Strahlung bei den Anwohnern immer noch 1% unter dem Grenzwert liege. Es werde ja dann eine amtliche Abnahmemessung durchgeführt. Dass diese Messungen Unsicherheiten bis ±45% aufweisen, sagt das BECO natürlich nicht.

Herr Jakob hat die NIS-Verordnung seines Landes nicht verstanden. Das BECO arbeitet konform zu dieser Verordnung, denn es ist in der Schweiz in der Tat rechtens, mit ±45 % Messunsicherheit Anwohnern zu bescheinigen, dass sie 1 % unter Grenzwert liegen. Wieso dieses vermeintliche Paradoxon rechtens ist und unter welchen Voraussetzungen, erklärt das IZgMF umgehend in einem schon länger angekündigten Beitrag, den wir ganz besonders dem sogenannten Fachstellenleiter des Anti-Mobilfunk-Vereins Gigaherz ans Herz legen möchten.

Hintergrund
HF-Messtechnik: Es bleibt bei max. ±45 Prozent Messfehler

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gigaherz, Sockenpuppe, Narrenhaus, Realsatire, Geltungssucht, Elektriker, Präsident


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