Weglassen als Methode (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Montag, 28.07.2014, 07:28 (vor 3623 Tagen) @ RDW
bearbeitet von Alexander Lerchl, Montag, 28.07.2014, 07:48

Es lohnt sich die Lektüre dieses Beitrags, da findet man bereits das "Übersehen" der Grundaussage des o. g. Zitats und stattdessen die folgende Verallgemeinerung:
"Die Arbeitsgruppe berücksichtigte dabei a) die berufliche Exposition durch Radar und Mikrowellen, b) die Strahlung in der Umwelt ausgehend von Radio- und Fernsehstationen sowie der drahtlosen Telekommunikation, und c) die persönliche Exposition bei Nutzung des Mobiltelefons".

Noch Fragen?

RDW

Nein, keine Frage, nur ein Kommentar:

Diese Methode des Verdrehens bzw. Weglassens ist in dieser Debatte bereits früher eingesetzt worden, zum Beispiel hier (sinnentstellendes Weglassen eines Teils einer Aussage eines US-Amerikanischen Richters durch Adlkofer). Derselbe Adlkofer ist sich aber nicht zu schade, gegen eine Tageszeitung gerichtlich vorzugehen, weil sie angeblich (jedenfalls nach dem erstinstanzlichen Urteil) etwas Falsches verbreitet hatte. Der Termin der Verhandlung vor der nächsten Instanz steht übrigens immer noch nicht fest.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Doppelmoral, Verdrehen, Tauber, Forschungsskandal, Gminski


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