Noch Fragen Kienzle ? (Allgemein)

michael, Montag, 07.04.2014, 12:33 (vor 3741 Tagen) @ KlaKla

Auszug aus der Broschüre...

WIE WIRD DIE SICHERHEIT DES MENSCHEN GEWÄHRLEISTET?
Seit 1997 gilt in Deutschland die „Verordnung über elektromagnetische Felder“ auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV). Diese Verordnung wurde zum Schutz der Bevölkerung vor gesund10
heitlichen Gefahren elektromagnetischer Felder erlassen. Sie stützt sich auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP). Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können. Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten auch für die Sendeanlagen von Rundfunk, Fernsehen und Mobilfunk. Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind dagegen in der 26. BImSchV nicht berücksichtigt.


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