BGH-Urteil entsetzt Sendemastengegner und erfreut Profiteure (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 26.01.2014, 20:39 (vor 3810 Tagen) @ Lilith

Man kann davon ausgehen, dass mögliche kommende Streiterein in bislang friedlichen Eigentünergemeinschaften, die ja zivile Bürgergemeinschaften sind, die fortschritts- und zukunftsfeindlichen "Mobilfunkkritiker" dieser Republik nicht etwa entsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Die freuen sich darauf.

Ja, "die" freuen sich drauf, wie am Beispiel Eggersberg symbolisch zu beobachten war.

Nur, die meinte ich nicht. Ich meine die frischgebackenen Sendemastengegner, die erst dann auf die Bühne kommen, wenn die von dir oben treffend beschriebenen Mobilfunkkritiker "Erfolg" haben, indem sie einen Standort (innerhalb ihres Angstkreises) verhindern, und dafür billigend zwei, drei oder mehr Standorte etwas weiter weg verursachen.

Schwierig wird es, wenn jemand direkt unterm Dach wohnt und dann von seiner Dachterasse eine Aussicht hat, wie auf dem Foto zu sehen. Die leicht zu widerlegende Angst vor angeblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen wird dann durch Angst vor Wertminderung ersetzt, und da kann die Wissenschaft nicht helfen, das regelt der Markt. Da gibt es dann mit Sicherheit Immobilienkäufer, die versuchen werden mit Blick auf den/die Sendemasten den Preis zu drücken. Zu Recht, wenn ich mir das Bild so ansehe. Wem als Eigentümer einer Dachwohnung von den übrigen Miteigentümern solche hässlichen Antennenpanele vor die Nase gesetzt werden, der sollte z.B. wenigstens überproportional an den Mieteinnahmen beteiligt werden und nicht das gleiche bekommen, wie der Eigentümer der EG-Wohnung. Auch eine "hübsche" Verkleidung der Antennen wäre eine akzeptable Lösung.

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Quelle: ARD-Video

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Sendemast, Wertminderung, BGH-Urteil, Angstkreis, Immobilie


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