Klage abgewiesen, weil der Verursacher nicht auszumachen ist (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 17.08.2012, 11:26 (vor 4335 Tagen) @ Christopher

Tatsache, eine Entscheidung ist gefallen: Link

Ja, die Badische, auf die kann man sich halt noch verlassen :yes:.

Für mich ist das die Kernaussage des Gerichtsbeschlusses:

"Die Klage sei unzulässig, da es keine konkreten Anhaltspunkte für eine aktuelle negative Wirkung der Sendemastanlage gebe. Auf mögliche künftige Schäden vorsorglich zu klagen, sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Träger nannte zur Illustration ein Beispiel: Wer mit seinem Auto zur Arbeit fährt, produziert Abgase, von deren gesundheitsschädigender Wirkung auszugehen ist. Dennoch sei es nicht möglich, dass all diejenigen, an denen vorbeigefahren werde, auf künftige Beeinträchtigungen klagen. Es fehle an der konkreten Beweisbarkeit einer aktuellen Schädigung durch genau diese Abgase. Ein "allgemeines Klageinteresse" bestehe daher laut geltender Rechtsprechung nicht."

Wenn mein Technokratenhirn das richtig interpretiert, dann bedeutet dies: Selbst wenn sich irgendwann einmal herausstellen sollte, Mobilfunk mache tatsächlich auf Dauer krank, dann lässt sich wegen der Nicht-Rückführbarkeit auf einen eindeutigen Verursacher kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz gegenüber die Mobilfunkindustrie (Handy, Sendemasten) daraus ableiten. Hmm, was kommt eigentlich nach Halbmast setzen, wenn unvermittelt eine weitere traurige Nachricht auf die Anti-Mobilfunk-Szene einstürzt? Sendemast etwa?

Dass kein "allgemeines Klageinteresse" bestünde halte ich dagegen für optimistisch, öffentlich wahrgenommene "Elektrosensible" klagen seit vielen Jahren laut über die "Verstrahlung ihrer Lebensräume", mit großem Interesse daran, dass diese Botschaften von frisch angelernten Mobilfunkgegnern möglichst weit ins Land getragen werden ;-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Klage


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