Unerlaubte Tonaufnahme: Verstoß gegen Geschäftsordnung (Medien)

Lilith, Mittwoch, 11.07.2012, 22:41 (vor 4374 Tagen) @ RDW

Nun ja, eines haben Sie auf jeden Fall erreicht: Sie machen mit dieser freiwilligen Information sowohl jene glücklich, die selbst gerne schwindeln was das Zeug hält und dafür die Ehrlichkeit anderer für ihre Zwecke ausschlachten, als auch solche, die in Ermangelung eigenen Mutes lieber nur aus dem Hinterhalt zuschlagen wollen.
http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=39379&start=20

(seufz)

Was für blöde Dummköpfe in diesem Forum Gigaherz schreiben.


(Meine aufrichtige Entschuldigung an die hiesigen Teilnehmer, für die Wortwahl.)
(Aber wahrhaftiger bekomme ich es einfach nicht formuliert.)


http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=63866#63866

(seufz)

Was für blöde Dummköpfe.

--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)


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