Das Recht auf angemessene Versorgung (Allgemein)
Auszug aus einem Urteil (Az.: 9 L 1114/05) des VG Düsseldorf vom 7. September 2005
"... Denn die Errichtung der Mobilfunkanlage auf dem streitigen Grundstück diene dem öffentlichen, durch das Grundgesetz geschützten Interesse an der flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen..."
Stellt sich die Frage, was genau ist denn angemessen und ausreichend und gibt es diesbezüglich definierbare Obergrenzen?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
03.10.2005, 00:32
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Schutti,
03.10.2005, 00:35
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H. Lamarr,
03.10.2005, 00:47
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03.10.2005, 01:39
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03.10.2005, 23:53
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