SIG informiert: Mobilfunkmast in reinem Wohngebiet zulässig (Allgemein)
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies eine Klage gegen den Bau eines Mobilfunksendemast ab.
Die SIG (Siedler Interessen Gemeinschaft) von Mitarbeitern der Siemens AG in München machte jetzt im SIG-Rundschreiben 4/2011 auf obiges Urteil aufmerksam:
Mobilfunksendemast im Wohngebiet
Mobilfunksendemastanlagen können als Ausnahme auch in einem reinen Wohngebiet zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die baurechtlichen Abstandsflächen ebenso eingehalten werden wie die funkstrahlenbedingt festgesetzten Sicherheitsabstände. Bei solchen funkmeldetechnischen Nebenanlagen ist es auch zulässig, dass diese Anlagen eine über das Baugebiet hinausgehende Versorgungsfunktion erfüllen. Werden die Sicherheitsabstände eingehalten, ist ein Mobilfunksendemast im Wohngebiet zulässig.
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- Recht: Mobilfunkmast auch im reinen Wohngebiet -
Gast,
29.03.2011, 17:18
- Optisch unscheinbarer Sender schützt nicht vor Blutentnahme - H. Lamarr, 29.03.2011, 19:15
- SIG informiert: Mobilfunkmast in reinem Wohngebiet zulässig - Gast, 21.09.2011, 13:36