Steuerverschwendung durch Mobilfunkkonzepte (Allgemein)

Raylauncher @, Donnerstag, 24.07.2008, 23:16 (vor 5959 Tagen) @ balu2003

Aus diesem Grunde hat auch der Grundstückseigentümer letztendlich die Entscheidung über die Nutzung von Standorten. Und nicht, wie Raylauncher meint, der Netzbetreiber.

Um das klarzustellen:
Es geht um die Entscheidung, welcher konkrete vertraglich zu sichernde Standort, unter Berücksichtigung durch Gemeinden vorgeschlagener realisierbarer Alternativen letztendlich gewählt wird. Und diese Entscheidung trifft definitiv der Netzbetreiber. Ein möglicher, funktechnisch geeigneter Standort, dessen Eigentümer jedoch nicht vermietbereit ist, stellt in diesem Sinne keine realisierbare Alternative dar.

Raylauncher


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