Grenzwertüberschreitung bei Handy legal? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 04.05.2008, 00:16 (vor 5904 Tagen) @ Kuddel

Er stellte fest, dass eine Reihe von Mobiltelefonen den SAR Wert von 2 W/kg überschritten, wenn sie in einer Tasche steckten und z.B. mit BlueTooth telefoniert wurde. Das schlechteste der 4 getesteten Telefone war ein Nokia E65. Hier wurde bei 1800 MHz eine SAR Wert von 3,35 W/kg und bei 2100 MHz 5,84 W/kg gemessen.


Das halte ich für möglich, wenn das Garät mit der Abstrahlrichtung (d.h. mit der Geräterückseite) zum Körper in der Tasche steckt..

Halt, Moment mal! Wenn Handys eine SAR von 3,35 W/kg oder 5,84 W/kg bewirken, nur weil sie "falsch" herum in der Hosen- oder Brusttasche getragen werden, dann dürften solche Handys doch keine Zulassung bekommen. Der zulässige SAR-Wert wäre deutlich überschritten!

Kann es sein, dass bei der Definition wie denn nun genau der SAR-Wert (verursacht durch ein Handy) gemessen werden soll, damals anno Tobak keiner auf die Idee kam, dass Bluetooth es später möglich machen würde mit Handys zu telefonieren, auch wenn diese "verkehrt" herum in einer Hosentasche sind. Das wäre ja ein dicker Hund und mMn Grund, die Messvorschrift hurtig den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Oder etwa nicht?!

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Grenzwertüberschreitung


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