Beurteilung von UMTS-Strahlung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 16.02.2007, 21:37 (vor 6436 Tagen)

UMTS-Mobilfunkantennen zuverlässig messbar

Vom Bundesamt für Metrologie (METAS) organisierte Vergleichsmessungen haben ergeben, dass die Signale von UMTS-Antennen zuverlässig gemessen werden können. Die Resultate bestätigen, dass die in der Messempfehlung der Bundesämter für Metrologie (METAS) und Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2003 vorgeschlagene, code-selektive Messung für die Beurteilung der UMTS-Strahlung von Basisstationen geeignet ist.

In den letzten Jahren wurden in der Schweiz mehr als 3000 Basisstationen für UMTS-Mobilfunknetze in Betrieb genommen. UMTS-Netze (Universal Mobile Telecommunications System) ermöglichen eine schnelle, drahtlose Übertragung grosser Datenmengen.

Code-selektive Messgeräte

UMTS-Basisstationen sind bewilligungspflichtig. Im Bewilligungsverfahren hat der Netzbetreiber nachzuweisen, dass die von der geplanten Sendeanlage abgegebene Strahlung die gesetzlichen Grenzwerte einhalten wird. Dieser Nachweis erfolgt aufgrund einer rechnerischen Prognose. Erreicht der errechnete Prognosewert 80 % des Grenzwertes, verfügt die zuständige Bewilligungsbehörde, dass nach Inbetriebnahme der Sendeanlage eine Abnahmemessung durchgeführt werden muss.

Die UMTS-Strahlung unterscheidet sich von der GSM- (Global System for Mobile Communications) und Rundfunkstrahlung in einigen wichtigen Merkmalen, was bei der Wahl der Messmethode und der Messgeräte zu berücksichtigen ist. Für eine reproduzierbare Messung der UMTS-Strahlung werden Geräte benötigt, die spezifisch auf die Codierung des UMTS-Signals ausgelegt sind, so genannte code-selektive Messgeräte.

Im September 2003, vor Inbetriebnahme der ersten UMTS-Netze, haben die Bundesämter für Metrologie (METAS) und für Umwelt (BAFU) den Entwurf einer Empfehlung für die Messung von UMTS-Signalen publiziert. Ziel war, Vollzugsbehörden und spezialisierten Messlaboratorien klare Grundlagen für die Messung von UMTS-Strahlung zur Verfügung zu stellen. Code-selektive Messgeräte waren damals erst in Entwicklung bzw. standen nur als Prototypen zur Verfügung. Um die empfohlene, code-selektive Messmethode in der Praxis zu prüfen, kündigten die beiden Bundesämter bereits damals an, unter definierten Bedingungen Vergleichsmessungen durchzuführen, sobald genügend Messgeräte zur Verfügung stehen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Vergleichsmessungen sollte dann die Messempfehlung überarbeitet und in eine definitive Form übergeführt werden.

Unabhängige Vergleichsmessungen

Das Bundesamt für Metrologie (METAS) hat nun mit zehn Laboratorien aus der Schweiz und zwei aus Deutschland unter Einsatz von sieben verschiedenen Messgerätetypen die angekündigten Vergleichsmessungen organisiert. Zu diesem Zweck richtete METAS am Standort Wabern eine temporäre UMTS-Sendeanlage ein. Die Vergleichsmessungen haben ergeben, dass die Signale von UMTS-Antennen zuverlässig gemessen werden können. Die Resultate bestätigen zudem, dass die im Entwurf der Messempfehlung aus dem Jahr 2003 des METAS und des BAFU vorgeschlagene, code-selektive Messmethode geeignet ist festzustellen, ob eine UMTS-Sendeanlage den Anlagegrenzwert einhält oder überschreitet. Es zeigte sich, dass die Streuung der Resultate von code-selektiven UMTS-Messungen mit jener der Messung von GSM-Signalen vergleichbar ist.

Die im Messvergleich verwendeten, code-selektiven Messgeräte sind, mit einer Ausnahme, für Abnahmemessungen gemäss Entwurf der Messempfehlung geeignet. Bereits durchgeführte Abnahmemessungen von Laboratorien, die für UMTS-Messungen akkreditiert sind, behalten ihre Gültigkeit.
Der ausführliche Bericht über die UMTS-Vergleichsmessungen kann unter www.metas.ch/2006-218-598 abgerufen werden.

Nachricht: Hartenstein 070214 - EMFLvh-2827 - BAKOM - UMTS - Vergleichsmessungen


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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Anlagengrenzwert, Bewilligungsverfahren, Bafu

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