Österreich: Neues Positionspapier zum Mobilfunk (Allgemein)

Gast, Donnerstag, 15.02.2007, 14:28 (vor 6485 Tagen)

Umweltanwaltschaften: Aktuelle Studien zum Thema Mobilfunk

Grenzwerte für den Mobilfunk müssen nach dem Vorsorgeprinzip festgelegt werden

Am Dienstag (13.02.07) haben VertreterInnen der Landesumweltanwaltschaften Österreichs und der Umweltmediziner DI Dr. med. Hans-Peter Hutter im Rahmen einer Medienkonferenz aktuelle Studien und Positionspapiere zum Thema Mobilfunk präsentiert. Die Studien belegen ganz klar die biologische Wirkung durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks am Menschen auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte. Eine umfassende gesundheitliche Bewertung dieser biologischen Effekte steht auf Grund des derzeit noch fehlenden Verständnisses der Wirkungsmechanismen allerdings aus.

Trotzdem: Untersuchungen zu Exposition durch Mobiltelefone weisen auf ein erhöhtes Risiko von bestimmten Hirntumoren hin. Diese Daten können zwar nicht auf die Strahlungssituation rund um Mobilfunkbasisstationen übertragen werden, da deren Immissionen meistens wesentlich niedriger, aber dafür andauernd und langfristig sind. Es liegen jedoch auch hier Hinweise für Zusammenhänge zwischen der Exposition in der Nähe von Basisstationen und Befindlichkeitsbeeinträchtigungen (Kopfschmerzen, Müdigkeit) vor. "Von einer Entwarnung hinsichtlich möglicher Gefahren durch den Mobilfunk ist man daher weiter entfernt als je zuvor", ist DI Dr. med. Hans-Peter Hutter überzeugt.

"Auf Grund dieser äußerst unbefriedigenden Situation sind die Umweltanwaltschaften der Ansicht, dass das Vorsorgeprinzip beim weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes unbedingt beachtet werden muss", schließt die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea Schnattinger an.

Zwtl.: Forderungen der UmweltanwältInnen

Die Österreichischen Umweltanwaltschaften erheben daher auf Basis eines Gutachtens von Mitarbeitern der Umwelthygiene der Medizinischen Universität Wien und einer Empfehlung des obersten Sanitätsrats die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung nach dem Vorsorgeprinzip, mit dem Ziel, die Exposition für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.


o Zum Schutze vor nichtionisierender Strahlung sollten Grenzwerte für die Immissionen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern festgelegt werden, die sich an den Empfehlungen des obersten Sanitätsrates und kritischer medizinischer Experten orientieren. Darüber hinaus sollen die Werte der neuen ÖNORM E 8850 (derzeit noch Vornorm), die die hohen Richtwerte der ICNIRP bzw. EU-Ratsempfehlung übernommen hat, aus der Sicht eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes deutlich abgesenkt werden.

o Bei "unfreiwilligen" Belastungen, wie bei der Einwirkung von Feldern aus Basisstationen, ist die bestmögliche Information und Einbindung von AnrainerInnen zu fordern. o Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Einhaltung von Grenzwerten unabhängig zu kontrollieren sowie die Forschung zu intensivieren.

o Auf Grund der hohen Dichte bereits bestehender Sendeanlagen sollte auch eine gesetzliche Möglichkeit bestehen, im Falle gesundheitlich bedenklicher Immissionen, Sanierungsmaßnahmen vorzuschreiben.

o Handyhersteller sollten gesetzlich verpflichtet werden, nach einem vereinheitlichten Messverfahren die jeweiligen SAR-Werte anzugeben. Diese "Spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert)" gibt die Strahlungsleistung an, die vom Körpergewebe (insbesondere dem Kopf) während des Mobiltelefonierens aufgenommen wird. Damit wäre es den KonsumentInnen möglich, strahlungsarme Handys zu wählen.

Quelle: OTS

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, Oesterreich, Hutter, Wien, MUW, Umweltmedizin, EMF-Leitlinie

Forderung nach 6 bis 11 mW pro Quadratmeter

Gast, Donnerstag, 15.02.2007, 14:32 (vor 6485 Tagen) @ Gast

Da seitens der Umweltanwaltschaften, mit Berufung auf eine Expertise Hutter-Kundi, im Positionspapier, das bei der heutigen PK präsentiert wird, nun 6-11 Milliwatt/m2 als "gesundheisverträglicher Grenzwert" kolportiert werden, hat die PMI heute die beiliegende Presseaussendung ausgeschickt: 1 Milliwatt/m2 technisch machbar und wissenschaftlich nicht widerlegt!

Mit freundlichen Grüssen
Eva Marsalek - PMI

Quelle: Hartenstein 070213 - EMFLvh-2852 - Re: 070113 - EMFLvh-2846 - Hutter - PK - Wien - PMI-PA dazu

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, Kundi

FMK: Forderungen sind alter Hut

Gast, Donnerstag, 15.02.2007, 14:50 (vor 6485 Tagen) @ Gast

FMK-Maier: Kein Beweis für Mobilfunk-Risiko

Forderungen der Umweltanwaltschaften sind alter Hut

Wien (pts/13.02.2007/12:55) - Der heute im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Mobilfunk-Forderungskatalog der Umweltanwaltschaften wird vom FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier inhaltlich stark kritisiert. Die Forderungen der Umweltanwaltschaften basieren auf einem Gutachten aus 2005 und berücksichtigen nicht den gesamten, verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand. "Es wirkt fast so, als ob für die neue Regierung ein altes Thema aufgewärmt werden soll. Die aktuellen Fakten werden weder in diesem Gutachten noch im Forderungspapier berücksichtigt", so Maier.

Im Juni 2006 hat die Weltgesundheitsorganisation in ihrer aktuellen Stellungnahme (WHO Fact Sheet Nr. 304) festgestellt: "Berücksichtigt man die sehr niedrigen Feldstärken und die bisher vorhandenen Forschungsergebnisse, lässt sich kein überzeugender wissenschaftlicher Beleg dafür finden, dass sich die schwachen hochfrequenten Signale von Basisstationen und drahtlosen Netzwerken nachteilig auf die menschliche Gesundheit auswirken."

Forderung nach Grenzwertsenkung unseriös

Seit mehreren Jahrzehnten versuchen Forscher in aller Welt eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Funkwellen zu zeigen: Ohne Erfolg - jede Evaluation des wissenschaftlichen Kenntnisstandes durch unabhängige, wissenschaftliche Gremien hat bestätigt, dass die Grenzwerte sicher vor allen wissenschaftlich erfassten Wirkungen schützen. Es besteht trotz zahlreicher Forschungen kein Wirkungsmodell, das erklären kann, wie elektromagnetische Felder ohne nachweisbare Kurzzeitwirkungen zu Langzeitwirkungen führen.

Die in Österreich geltenden Grenzwerte sind durch Forschungen in den letzten Jahrzehnten wissenschaftlich abgesichert und schützen die gesamte Bevölkerung. Mit der ÖNORM E 8850 wurde 2006 klar bestätigt, dass die schon bisher angewendeten Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation für elektromagnetische Felder des Mobilfunks bundesweit verbindlich sind. Es ist unseriös, ohne sorgfältige wissenschaftliche Analyse aller Studien eine Grenzwertsenkung zu fordern. "Die wissenschaftliche Faktenlage muss Grundlage unseres Handelns bleiben, ansonsten ist der Willkür Tür und Tor geöffnet", sagt Maier.

Service
Weltgesundheitsorganisation, WHO Fact Sheet Nr. 304:
http://www.who.int/entity/ionizing_radiation/pub_meet/factsheets/bs_fs_304_german.pdf

Quelle: pressetext.at

WBF: Gezielte Verunsicherung der Bevölkerung

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 15.02.2007, 15:06 (vor 6485 Tagen) @ Gast

Besorgt äußerte sich heute der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirat Funk (WBF), Univ.-Prof. Dr. Norbert V a n a, Bereich Strahlenphysik, Strahlenschutz und Nukleare Messtechnik" am Atominstitut der Österreichischen Universitäten der Technischen Universität Wien über die anhaltende - "fast müsste man sagen: gezielte" - Verunsicherung der Bevölkerung in Sachen Mobilfunk.

Mit seiner Kritik reagiert Vana, der weltweit an renommierten Universitäten (u. a. University of Oxford) gearbeitet hat und für seine vielen wissenschaftlichen Publikationen mehrfach mit nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet worden ist, auf Aussagen, die heute in Wien im Rahmen einer Pressekonferenz der Landesumweltanwaltschaften Österreichs getätigt wurden.

Die darin aufgestellte Behauptung, so Vana, dass aktuelle Studienergebnissen die biologische Wirkung durch elektromagnetischen Felder (EMF) des Mobilfunk am Menschen auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte nachweisen und man "daher von einer Entwarnung hinsichtlich möglicher Gefahren durch den Mobilfunk weiter als je zuvor sei", entbehre jeder wissenschaftlichen Grundlage. Diese Interpretation müsse als weiterer Versuch, die Bevölkerung gezielt zu verunsichern, gewertet werden.

Vor allem die Behauptung, dass Untersuchungen ein erhöhtes Risiko von bestimmten Hirntumoren aufweisen und Hinweise für Zusammenhänge zwischen der Exposition in der Nähe von Basisstationen und Befindlichkeitsbeeinträchtigungen vorliegen, sei wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, erklärt Vana.

WHO: Bislang kein Nachweis für erhöhtes Krebsrisiko. "Panikmache in Österreich unverantwortlich"

In ihrem Fact Sheet Nr. 304 vom Mai 2006 weist die WHO darauf hin, dass auch neue Studien gezeigt hätten, dass die EM-Felder von Basisstationen und drahtloser Technologie in öffentlich zugänglichen Bereichen (darunter Schulen und Krankenhäuser) "in der Regel tausendfach unter den internationalen Standards liegen und dass die durch Radio und Fernsehen ausgestrahlten EM-Felder rund 5x so hoch wie jene des Mobilfunks sind. Radio und Fernsehen gäbe es seit 50 Jahren und mehr, "ohne das irgendwelche schädlichen Gesundheitsfolgen bestätigt werden konnten."

Zum Thema Mobilfunk und Tumorentstehung im Umfeld von Basisstationen wird im WHO-Fact Sheet Nr. 304 festgestellt: "In den letzten 15 Jahren wurden Studien zur Erforschung eines möglichen Zusammenhangs zwischen Basisstationen und Krebs veröffentlicht. Diese Studien haben keinen Beweis dafür erbracht, dass EM-Strahlung von Sendeanlagen das Krebsrisiko erhöht."

Kein Grund für Herabsetzung der gültigen WHO-Grenzwerte

Die Forderung, die Grenzwerte "aus der Sicht eines vorsorgendes Gesundheitsschutzes deutlich abzusenken", sei so Vana, eine weitere Facette des Versuchs, die Bevölkerung zu verunsichern. Die von der WHO und dem EU-Rat empfohlenen, derzeit gültigen Grenzwerte seien als absolut ausreichend anzusehen. Außerdem hätten alle Messungen bislang ergeben, dass diese Grenzwerte, die die WHO auch für Kinder und Schwangere aus ausreichend erachtet, in Österreich bei weitem nicht erreicht werden.

Empfehlung des Experten: Orientierungshilfe durch Institutionen, die in ihrer Expertise außer Streit stehen

Vana empfiehlt in diesem Zusammenhang, sich als Orientierungshilfe an Institutionen zu halten, die in ihrer Expertise außer Streit stehen, wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie hat ein eigenes Projekt zum Thema Elektromagnetische Felder eingerichtet, das sich laufend mit 'Mobilfunk und Gesundheit' beschäftigt und alle (neuen) Studienergebnisse bewertet, um im Bedarfsfall, also bei realer Gefährdung, rasch reagieren zu können.

Auch das "European Fast Response Team on EMF and Health", ein Komitee von 8 europäischen Experten - darunter auch Univ.-Prof. Leitgeb aus Graz -, die den Auftrag haben, prompt, präzise und übersichtlich Antworten auf Fragen der European Commission Services zum Thema 'EMF und Gesundheitsfragen' zu geben, sei Garant dafür, dass im Bedarfsfall rasch und wirksam Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden können.

In Österreich beschäftigt sich im Auftrag des BMVIT der Wissenschaftliche Beirat Funk, dem ausgewiesene Mobilfunkexperten aus den Bereichen Medizin, Epidemiologie, Psychologie und Technik angehören, laufend mit aktuellen nationalen und internationalen Studienergebnissen und ist hier auch mit internationalen Fachinstitutionen vernetzt.

Quelle: OTS

Nachricht von Pesché Jeannot(Luxemburg)

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
WHO, Befindlichkeitsstörung, Hirntumor, Krebsrisiko, WBF

Wiener Grüne ziehen mit

Gast, Donnerstag, 15.02.2007, 15:16 (vor 6485 Tagen) @ Gast

"Die Grünen Wien unterstützen in vollem Umfang die heute von den österreichischen Umweltanwaltschaften präsentierten Forderungen nach gesetzlichen Regelungen für die Aufstellung von Handymasten", betont Rüdiger Maresch, Umweltsprecher der Grünen Wien. Insbesondere müsse ein verbindlicher Immissionsgrenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder festgelegt werden und auch ein Verfahren zur Bewilligung der Aufstellung von Handymasten bei dem AnrainerInnen auch Parteienstellung haben. Diese Regelungen sind auf Bundesebene zu erlassen.

Im Bezug auf Wien hätte die Wiener Stadtregierung aber auch viele Möglichkeiten die derzeitige Situation zu verbessern. Besonders bedenklich in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt Wien selbst an einer Firma beteiligt ist die Handymasten, vorwiegend auf Gemeindebauten, aufstellt (Fa. Telereal). Da die Stadt an der Aufstellung der Masten mitverdient, ist auch in Wien das Aufstellen neuer Masten völlig ausufernd. Wie zahlreiche AnrainerInnenbeschwerden zeigen ist dabei die Information der MieterInnen sehr oft nicht gegeben. Zwar gilt für die Aufstellung der Masten auf den Gemeindebauten ein rechtlich nicht verbindlicher Wiener-Vorsorgewert von 10 Milliwatt pro Quadratmeter Leistungsflussdichte. Der Wert ist damit aber 10 mal höher als der von Medizinern geforderte Vorsorgewert von ein Milliwatt pro Quadratmeter. Außerdem haben die AnrainerInnen, d.h. die BewohnerInnen von Gemeindebauten, keine Möglichkeit die Einhaltung des Wertes rechtlich einzufordern.

Die Grünen Wien fordern, dass sich die Stadt aus der Beteiligung an der Handymasten-Aufstellfirma zurückzieht und mehr an die Interessen der BewohnerInnen Gemeindebauten denkt. "Das würde einen besseren Schutz der BewohnerInnen vor Handymasten-Strahlung bedeuten", schließt Maresch.

Quelle: www.messe.at

Stadt Wien verdient mit Standortvermietungen

Gast, Donnerstag, 15.02.2007, 15:51 (vor 6485 Tagen) @ Gast

Ärztekammer sieht sich bestätigt

H. Lamarr @, München, Sonntag, 18.02.2007, 01:06 (vor 6482 Tagen) @ Gast

Ärztekammer fordert Beilegung von Warnhinweisen bei Kauf von Handys

Die Wiener Ärztekammer sieht ihre Warnung vor möglichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlen in den heute, Dienstag, veröffentlichten Studien der Umweltanwaltschaften "voll und ganz" bestätigt. In diesen Arbeiten wird eine biologische Wirkung durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks am Menschen auch unterhalb der derzeitigen EU-Richtwerte nachgewiesen. Zudem weisen die Untersuchungen zu Exposition durch Mobiltelefonie auf ein erhöhtes Risiko von bestimmten Hirntumoren hin.

"Damit zeigt sich einmal mehr, dass unsere Warnungen und die von uns herausgegebenen '10 medizinischen Handy-Regeln' im Sinne eines umfassenden Vorsorgegedankens mehr als berechtigt waren", betont dazu der Wiener Ärztekammerpräsident Walter Dorner. Solange man gesundheitliche Gefahren durch Mobilfunkstrahlung nicht 100-prozentig ausschließen könne, werde die Ärztekammer die österreichische Bevölkerung daher auch weiterhin zu einem sorgsamen Umgang mit Mobiltelefonen auffordern.

Auch schließt sich Dorner der Forderung der Wiener Umweltanwaltschaft nach einer gesetzlichen Regelung an, die Strahlungsexposition für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Dorner weist darauf hin, dass sich auch das Gesundheitsministerium bereits in vielen Punkten den Warnungen der Ärztekammer angeschlossen habe. Eine Empfehlung des Obersten Sanitätsrates decke sich in vielen Punkten mit den Warnungen der Ärztekammer.

Mobilfunkindustrie muss sich ihrer Verantwortung stellen

Dorner fordert, dass auch die Mobilfunkindustrie sich ihrer Verantwortung stellen und endlich entsprechende Schritte setzen muss: "Ich will, dass zukünftig bei jedem verkauften Handy ein Hinweis beigelegt wird, der auf die möglichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlung unmissverständlich hinweist."

Dass Österreich hier weit hinter anderen vergleichbaren Staaten nachhinkt, zeigt unter anderem das Beispiel Frankreich. Dort muss seit 2003 bei jedem Handykauf vom Händler eine Informationsbroschüre über einen vorsorglichen Umgang mit dem Mobiltelefon beigelegt werden. In diesem - der Ärztekammer vorliegenden - Folder des französischen Gesundheitsministeriums wird unter anderem darauf hingewiesen, dass man während des Autofahrens nicht telefonieren soll, auch nicht mit einer Freisprecheinrichtung. Außerdem sei Vorsicht geboten bei Zonen mit schlechtem Empfang, und Kinder sollten Handys überhaupt nur reduziert gebrauchen. Auch wird empfohlen, sich während des Mobiltelefonierens möglichst wenig zu bewegen, um so die Strahlenexposition niedrig zu halten. Weiters soll ein entsprechender Abstand zum Handy gehalten werden, insbesondere zu den sensiblen Bereichen des Körpers.

"Vor allem bei den sehr jungen Mobiltelefon-Nutzern, also bei Kindern und Jugendlichen, ist Vorsicht geboten", so der Wiener Ärztekammerpräsident. Zu diesem Zweck habe die Ärztekammer auch die Plakate mit den "10 medizinischen Handyregeln" veröffentlicht, die aufgrund der vielen Nachfragen aus dem Ausland bereits in mehrere Sprachen übersetzt worden sind. Dorner: "Ich strebe einen sorgsamen Umgang mit Handys an. Mobiltelefone sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und haben teils durchaus positiven Nutzen. Dennoch: Solange anhand von wissenschaftlichen Studien gesundheitliche Folgen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, bleiben wir bei unseren Warnungen hinsichtlich eines sorglosen Umgangs mit dem Handy." (kp)

(S E R V I C E - Plakat-Download auf der Homepage der Ärztekammer für Wien unter http://www.aekwien.at/media/Plakat_Handy.pdf; Patienten können die Plakate kostenlos in der Pressestelle der Ärztekammer für Wien unter Tel. 01 / 515 01 - 1223, Fax: 01 / 515 01 - 1289, E-Mail: pressestelle@aekwien.at, anfordern.)

Quelle: http://www.aekwien.or.at/1964.py?Page=1&id_news=5033

Nachricht: Pesché Jeannot (Luxemburg)

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Tags:
Hirntumor, Wien, Aerztekammer

Schweizer Ärzte kritisieren Mobilfunkindustrie

Paul, Montag, 19.02.2007, 02:44 (vor 6481 Tagen) @ H. Lamarr

Wie die Mobilfunkindustrie die Forschung und Ärzteschaft
für ihre Intressen zu instrumentalisieren versucht.
http://www.aefu.ch/pdf/MMMobilfunk14.2.2007.pdf

Österreich: Neues Positionspapier zum Mobilfunk

Gast, Mittwoch, 21.02.2007, 00:16 (vor 6479 Tagen) @ Gast

Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis auf das Buch "Mobilfunk, Mensch und Recht", das vom Österreichischen Institut für Menschenrechte herausgegeben wurde.

Wolfram Karl / Eduard C. Schöpfer (Hrsg.):

Mobilfunk, Mensch und Recht

Podiumsdiskussion zum Internationalen Tag der Menschenrechte, gehalten am 16. Dezember 2005

Österreichisches Institut für Menschenrechte, Salzburg 2006

152 Seiten, broschiert, € 14,90

Am 16.12.2005 veranstaltete das Österreichische Institut für Menschenrechte eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema "Mobilfunk, Mensch und Recht". Ziel der Veranstaltung war es, die im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnologie auftretenden Probleme unter medizinischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Aspekten kritisch zu beleuchten, grund- und menschenrechtliche Defizite herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren, wie dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlung in effektiver Weise entsprochen werden könnte. Der vorliegende Band 1 der neuen Schriftenreihe "Menschenrechte konkret" versammelt die bei der Veranstaltung gehaltenen Referate bzw. abgelieferten Diskussionsbeiträge in erweiterter bzw. geraffter Form. Ein ausführlicher Anhang rundet das Werk ab.

Die Autoren:

- Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner des Landes Salzburg; Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer Salzburg und der Österreichischen Ärztekammer
- Em. Prof. Dr. Karl Richter, Universität Saarbrücken
- Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Vorstand des Instituts für Umweltrecht an der Universität Linz
- Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte
- Dr. Eduard Christian Schöpfer, Österreichisches Institut für Menschenrechte

Bestellungen

Per Telefon, Fax, Post oder e-mail an: Österreichisches Institut für Menschenrechte

Edmundsburg, Mönchsberg 2, 5020 Salzburg
Tel.: +43 (0) 662 / 84 31 58 - 11
Fax: +43 (0) 662 / 84 31 58 - 15
E-Mail: office@menschenrechte.ac.at
Das Buch ist auch im gut sortierten Buchhandel erhältlich.

"Menschenrechte" und anderes Großsprech

AnKa, Mittwoch, 21.02.2007, 05:20 (vor 6479 Tagen) @ Gast

Aus aktuellem Anlass

Am 16.12.2005 veranstaltete das Österreichische Institut für Menschenrechte eine viel beachtete Podiumsdiskussion zum Thema "Mobilfunk, Mensch und Recht". Ziel der Veranstaltung war es, die im Zusammenhang mit der Mobilfunktechnologie auftretenden Probleme unter medizinischen, rechtlichen und demokratiepolitischen Aspekten kritisch zu beleuchten, grund- und menschenrechtliche Defizite herauszuarbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu präsentieren, wie dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlung in effektiver Weise entsprochen werden könnte.


Na, na.

Ich habe ja Verständnis dafür, wenn sich eine "viel beachtete Podiumsdiskussion" zum Beispiel mit Krisen- und Konfliktherden à la Darfur (Krieg, Vertreibung), mit Hungergebieten und Gegenden mit völliger Abwesenheit funktionierender Versorgungs- und Bildungsinfrastruktur befassen würde.

Aber wenn sich satte Mitteleuropäer, die es in Ländern mit steigender Lebenserwartung und Weltklasse-Infrastruktur aushalten müssen, gegenseitig den Bauchnabel bepinseln, weil sie sich in ihren Vorstadtparzellen durch die Revolution der Kommunikationssysteme in ihrer irgendwie neurotisch anmutenden Ruhe gestört fühlen, dann finde ich die Wahl von Vokabeln wie "menschenrechtlich" und "demokratiepolitisch" ein bißchen anmaßend.

Manchen von ihnen würde ein einjähriges Praxisseminar in Entwicklungshilfe vor Ort sicher gut tun. Ein Nebeneffekt wäre, daß sich dadurch die Probleme mit der "Elektrosensibilität" ganz von alleine in Luft auflösen würden.

Tags:
Menschenrechte

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