2000 - Gigaherz versuchte die NISV gerichtlich zu kippen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 15.08.2018, 13:59 (vor 2281 Tagen) @ H. Lamarr

Der Bundesrat (Regierung der Schweiz) hat am 23. Dezember 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen und zum 1. Februar 2000 in Kraft gesetzt. Mit Eingabe vom 31. Januar 2000 beanstandete die als Verein konstituierte "Gruppe Hans-U. Jakob" (später umbenannt in gigaherz.ch), Interessengemeinschaft zum Schutz von Elektrosmog-Betroffenen, vor dem eidgenössischem Bundesgericht die bundesrätliche Verordnung als verfassungs- und menschenrechtswidrig. Zudem behauptete der Verein, die Verordnung widerspreche den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes des Bundes vom 7. Oktober 1983 an den Schutz der Bevölkerung vor schädlicher nichtionisierender Strahlung.

Der beschwerdeführende Verein focht nicht etwa eine auf die kritisierte Verordnung ergangene Verfügung an, sondern hielt die Verordnung als solche für bundesrechtswidrig. Er verlangte damit eine abstrakte Normenkontrolle, welche jedoch dem Bundesgericht in Bezug auf eine bundesrätliche Verordnung verwehrt ist. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde schied aus, weil als Anfechtungsobjekt keine Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG vorlag. Gegen die Verordnung war auch kein anderes Rechtsmittel der Bundesverwaltungsrechtspflege gegeben. Eine staatsrechtliche Beschwerde schließlich kann nur gegen kantonale Hoheitsakte, nicht aber gegen eine Verordnung des Bundesrates erhoben werden.

Die beanstandete Verordnung konnte somit mit keinem Rechtsmittel angefochten werden, weshalb auf die Beschwerde nicht einzutreten war.

Dem Verfahrensausgang entsprechend hatte der beschwerdeführende Verein die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens zu tragen.

Demnach entschied das Bundesgericht:

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 500 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Aktenzeichen: 1P.69/2000/boh

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Jakob, Game over, Gigaherz, Aktenzeichen, NISV


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