Im IZgMF tabu - Informationen zum Urteil (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 02.08.2010, 10:31 (vor 5219 Tagen) @ mamabo

versteht ich sie richtig ...?

Ja.

wer war in dem verfahren denn dann der/die beklagte? Prof. A...?

Ja. Im Zuge einer negativen Feststellungsklage.

bisher hatte ich den eindruck, dass Prof. A. gg IZgMF geklagt und recht bekommen hat. dh Prof. A. war Kläger, das IZgMF die Beklagte.

Falsch.

Prof. A. war Beklagter und Widerkläger, IZgMF war Kläger und Widerbeklagter.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Negative Feststellungsklage


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