Liechtenstein: Anlagegrenzwert wackelt (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 1 Stunden, 55 Minuten)

Liechtenstein hat beim Mobilfunk einen besonders strengen Anlagegrenzwert von 0,6 V/m. Doch dieser Grenzwert gerät nun politisch unter Druck. Grund ist die unbefriedigende Mobilfunkversorgung im Land. Eine parlamentarische Initiative verlangt nun die Anpassung der gesetzlichen Grenzwerte.

0,6 V/m als Ausbauhürde?

Liechtenstein kennt für Mobilfunkanlagen an Orten mit empfindlicher Nutzung einen Anlagegrenzwert von 0,6 V/m. Damit liegt das Land auf dem Niveau der strengen Schweizer Vorsorgeregelung. Doch die schöne Theorie stößt offenbar auf ein praktisches Problem: Die Mobilfunkversorgung ist nicht überall so gut, wie sie sein sollte. Und wenn die Funkversorgung besser werden soll, braucht es zusätzliche Standorte oder höhere Sendeleistungen. Beides kann durch den sehr niedrigen Anlagegrenzwert erschwert werden. Das ist inzwischen auch in der liechtensteinischen Politik angekommen.

Regierung sieht Änderung als möglich an

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom April 2026 nennt die Regierung ausdrücklich die "Anhebung bzw. Aufhebung der Anlagegrenzwerte" als mögliche Maßnahme zur Verbesserung der Mobilfunkqualität. Bemerkenswert ist dabei die rechtliche Einschätzung: Eine Änderung der gesetzlichen Grenzwerte sei nach Auffassung der Regierung grundsätzlich "rechtlich zulässig und technisch möglich". Damit ist zumindest die entscheidende Frage geklärt: Der Anlagegrenzwert von 0,6 V/m ist kein Naturgesetz.

Besser-verbunden-Initiative

Am 6. Mai 2026 legte die VU-Fraktion dann nach. Sie reichte die parlamentarische Initiative "besser verbunden" ein. Ziel ist eine Anpassung der gesetzlichen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen, damit der Ausbau der Mobilfunknetze und deren technische Weiterentwicklung erleichtert werden. Die Initiative befindet sich damit nicht mehr nur auf der Ebene politischer Wunschvorstellungen. Sie ist Teil eines parlamentarischen Verfahrens. Zunächst wird unter anderem geprüft, ob die vorgeschlagenen Änderungen verfassungs- und staatsvertragskonform sind.

Interessanter Präzedenzfall

Der Vorgang ist auch über Liechtenstein hinaus interessant. Denn hier lässt sich ziemlich sauber beobachten, was passiert, wenn ein extrem niedriger Vorsorgegrenzwert mit dem tatsächlichen Betrieb moderner Mobilfunknetze kollidiert: Schlechte Netzversorgung führt zu politischem Handlungsbedarf. Als mögliche Lösung gerät umgehend der besonders niedrige Anlagegrenzwert ins Visier. Das ist bemerkenswert, weil damit eine Behauptung auf die Probe gestellt wird, die in der Diskussion über Grenzwerte gerne untergeht: Ein Vorsorgewert ist eine politische oder regulatorische Festlegung. Er muss jedoch mit der technischen Realität eines Mobilfunknetzes vereinbar sein.

Jetzt wird es spannend

Noch ist der 0,6-V/m-Grenzwert in Liechtenstein nicht abgeschafft oder angehoben. Es wäre deshalb voreilig, bereits von einer beschlossenen Grenzwertlockerung zu sprechen. Aber die Richtung ist klar: Die Regierung hält eine Änderung für grundsätzlich möglich, und eine parlamentarische Initiative fordert sie ausdrücklich. Ob Liechtenstein seinen Anlagegrenzwert tatsächlich lockert – und auf welchen Wert –, dürfte deshalb ziemlich interessant werden. Denn manchmal ist ein Blick auf ein Nachbarland aufschlussreicher als hundert Grundsatzdebatten: Wenn ein Grenzwert den Ausbau eines Mobilfunknetzes behindert, stellt sich irgendwann zwangsläufig die Frage, ob nicht der Grenzwert das Problem ist.

Hinweis: An diesem Posting hat die KI ChatGPT mitgewirkt.

Quelle: Mobil­funk – Anla­ge­grenz­werte sol­len aus dem Gesetz gestri­chen wer­den

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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