Frankreich: ANFR nimmt zwei W-Lan-Router vom Markt (Allgemein)
Die staatliche französische Frequenzaufsicht ANFR hat für zwei W-Lan-Router einen Verkaufsstopp verhängt und zugleich einen Rückruf angeordnet für die Modelle MikroTik mANTBox 52 15s und Wavlink Aerial HD6 AX1800. Hersteller und Vertrieb sind damit verpflichtet, die Geräte nicht nur aus dem Handel zu nehmen, sondern auch bereits ausgelieferte Exemplare zurückzuholen.
Hintergrund ist ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen im 5-GHz-Band. Die Behörde bleibt in ihrer Mitteilung zwar unspezifisch, nennt aber den entscheidenden Punkt: Die Nutzung dieses Frequenzbereichs setzt Mechanismen zur Koexistenz mit anderen Funkdiensten voraus. Werden diese nicht eingehalten, drohen Störungen – ausdrücklich genannt werden Wetterradare.
Was ist damit gemeint? Im 5-GHz-Band dürfen W-Lan-Geräte nur unter bestimmten technischen Auflagen senden. Zentral ist das sogenannte DFS-Verfahren (Dynamic Frequency Selection). Geräte müssen Radarsignale erkennen, den Kanal sofort räumen und für eine definierte Zeit meiden (typisch 30 Minuten). Diese Schutzmechanismen gelten als neuralgischer Punkt. Wenn sie fehlen oder fehlerhaft arbeiten, kann W-Lan in Frequenzbereiche "hineinstrahlen", die prioritären Nutzern wie Radarsystemen vorbehalten sind.
ANFR nennt die konkrete Ursache nicht, aber aus der Kombination von Befund und Formulierung ergibt sich ein klares Bild: Die betroffenen Geräte haben die regulatorisch geforderten Koexistenzmechanismen im 5-GHz-Band nicht eingehalten. Ob es sich um fehlendes, fehlerhaftes oder deaktiviertes DFS handelt, bleibt offen – technisch läuft es jedoch auf diesen Problembereich hinaus.
Bemerkenswert ist der Kontext: Bei dem MikroTik-Gerät handelt es sich um eine Outdoor-Basisstation mit integrierter Richtantenne, die für größere Reichweiten und professionelle Anwendungen gedacht ist. Solche Geräte können – bei Fehlfunktion – deutlich größere Störwirkungen entfalten als typische Heimrouter.
Der Fall ist kein "Gesundheitsthema", sondern ein klassisches Beispiel für Funkregulierung in der Praxis. Wenn Schutzmechanismen im gemeinsam genutzten Spektrum versagen, greift die Aufsicht durch – nicht aus Vorsorgegründen, sondern zur Sicherung der technischen Koexistenz im Frequenzraum.