Faktencheck 02: Wo blieben 1997 die korrupten Schlapphüte? (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.12.2019, 00:27 (vor 1767 Tagen) @ H. Lamarr

Der Australier Dr. Mike Repacholi galt quasi als Kronzeuge der Mobilfunkkritiker, weil er in seiner 1995 veröffentlichten Studie bei Mäusen, die der Handystrahlung ausgesetzt wurden, eine vermehrte Krebsentwicklung gesehen hatte.

Scheidsteger versucht mit seinem Video den Eindruck zu erwecken, die Mobilfunkindustrie schrecke vor keiner Schandtat zurück, nur um ihren Profit zu sichern.

Das EMF-Portal aber macht ihm einen Strich durch die Rechnung:

Auszug aus EMF-Portal:

Studie gefördert durch

– National Health and Medical Research Council (NHMRC), Australia
– Telstra Research Laboratories (TRL), Australia

Der NHMRC ist Australiens wichtigster staatlicher Finanzierungstopf für medizinische Forschung. Er untersteht der Aufsicht durch den Gesundheitsminister und sollte deshalb auch hypersensiblen Mobilfunkkritikern als unverdächtig gelten.

Die Telstra Corporation ist hingegen ein international operierendes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in Melbourne, Australien. Mit seinem Mobilfunknetz deckt das Unternehmen eine Fläche von 2,4 Millionen Quadratkilometer ab.

Da haben wir's!

Folgen wir Scheidstegers gradliniger Logik, müsste Repacholis Mäusestudie nun für die Öffentlichkeit inexistent sein und ein trauriges Schattendasein in einer abgesperrten Schublade fristen, anstatt seit 1997 über 600-mal in wissenschaftlichen Journalen zitiert worden zu sein. Dafür hätten Schlapphüte im Auftrag von Telstra sorgen müssen! Denn Repacholis Mäusestudie war seinerzeit eine Alarmstudie ersten Ranges, deren Publikation unter allen Umständen von "der Industrie" hätte verhindert werden müssen.

Doch es ist offensichtlich: Nichts dergleichen geschah.

Dies ist für jedermann sichtbar ein Fakt. Aber möglicherweise hat es Telstra erfolglos versucht! Ja, kann sein – oder auch nicht, solche substanzlosen Vermutungen entziehen sich üblicherweise solange jeder Beachtung, bis jemand glaubwürdiges Belastungsmaterial beibringt. Bis dahin gilt nach geltendem Recht die Unschuldsvermutung. Vielleicht kann das mal jemand Herrn Scheidsteger nahe bringen.

Scheidstegers populistische These von der durch und durch korrupten und auch mächtigen Mobilfunkbranche ist ihm augenscheinlich doch zu glatt geraten, als dass sie pauschal stimmen könnte. Schlichte Gemüter werden sich von diesem Einwand nicht abhalten lassen sie dennoch zu glauben. Wir wollen uns hier aber nicht an Glaubensfragen abarbeiten, sondern um nachprüfbare Fakten kümmern.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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