Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... (Allgemein)
Gigaherz-Präsident Jakob hebt mahnend den Finger:
Bei dem publizierten und kommentierten BGR-Entscheid handelt es sich nicht um den Hauptentscheid des Bundesgerichts, sondern um einen Zwischenentscheid, in welchem verlangt wurde, dass der WLAN des Nachbarn unverzüglich sofort so zu reduzieren sei, so dass er dem Kläger keine gesundheitlichen Beschwerden mehr verursache. Dies bis das Bundesgericht in der Hauptsache entschieden habe, und das könne bekanntlich noch Monate dauern.
[...]
Es gilt jetzt, den Hauptentscheid des Bundesgerichts abzuwarten, gesprochen von hauptamtlichen Bundesrichtern. Denn die Klage ist brillant geschrieben, hoch brisant und sehr interessant. Also abwarten. Denn wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten.
Kommentar: Es ist für mich immer wieder amüsant zu lesen, was der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg glaubt, beurteilen zu können.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
- WLAN: Bundesgericht akzeptiert Klage nicht -
Peter Brill,
08.01.2018, 14:52
- Kleine Chronik des bizarren Streits um W-Lan des Nachbarn - H. Lamarr, 08.01.2018, 20:49
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
H. Lamarr,
09.01.2018, 12:24
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... - H. Lamarr, 10.01.2018, 12:20
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht -
H. Lamarr,
17.12.2018, 17:56
- Streit "W-Lan vom Nachbarn" nicht am Bundesgericht - H. Lamarr, 20.06.2021, 21:59
- Wer zuletzt lacht, hat die längste Leitung ... -
Peter Brill,
10.01.2018, 11:17