Wohnen neben einem Funkmasten - na und? (Allgemein)

Dr. Ratto, Dienstag, 14.07.2015, 10:25 (vor 3402 Tagen) @ WindLicht

Ja, das klingt soweit beruhigend. Dürfen die Betreiber denn eigentlich die Grenzwerte einfach erhöhen von Zeit zu Zeit? Wie oder wo kann ich das erfahren, wenn Änderungen der Strahlungsintensität vorgenommen werden sollen? Ich traue auch der Technik nicht wirklich. Was, wenn durch einen Defekt unmerklich mehr Strahlen abgegeben werden als erlaubt?

Grenzwerte sind gesetzlich festgelegt und können von Betreibern nicht willkürlich verändert werden.

Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, bei elektromagnetischen Feldern liegt eine Empfehlung der ICNIRP (International Commission on non-ionizing Radiation Protection) zugrunde. Die für Hochfrequenz ist von 1998 und ist gerade unter Revision.

Die Empfehlung basiert ausschließlich auf akuten und thermischen Effekte - da nichts anderes nachgewiesen und sauber wissenschaftlich beschrieben ist. Aus Verdachtsmomenten und Vermutungen kann man keine Grenzwerte ableiten. Der Grundgedanke ist, dass eine Erwärmung des Körpers um bis zu 1°C harmlos ist. Darauf kommt man, weil die Körpertemperatur im Tagesverlauf auf natürliche Weise um ca. 1°C schwankt und dies niemandem schadet. Am empfindlichsten ist Gehirn, Hoden und Embryo. Da wird es bereits bei ab 2-3°C sehr schnell kritisch.

Es wurde durch Messungen und Berechnungen festgestellt, dass sich Körpergewebe um 1°C innerhalb von 30 min erwärmt, wenn die Energieabsorption (Spezifische Absorptionsrate, SAR) 4 W/kg Körpergewicht beträgt. Davon wurden dann Grenzwerte berechnet. Zum Vergleich: die metabolische Umsatzrate eines Menschen wenn er ruhig sitzt ist ca. 1 W/kg, bei Arbeit wesentlich mehr.

Für eine dauerhafte Exposition durch Sendemasten nahm man einen Sicherheitsfaktor von 50 - um wissenschaftlichen Unsicherheiten Rechnung zu tragen und auch empfindliche Personen, z.B. Kinder, zu schützten. Daraus ergibt sich SAR von 0,08 W/kg, das ist der Basisgrenzwert. Flussdichten und Feldstärken, bei denen dieser maximal erreicht aber nicht überschritten werden kann, sind Frequenzabhängig wurden ebenfalls berechnet. Das sind die sog. Referenzwerte, die dann zunächst in die EU Ratsempfehlung 1999 übernommen wurden. Auf nationaler Ebene wurden sie gesetzlich festgelegt, und zwar in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung. Die wird vom Bundeumweltministerium vorgeschlagen und muss dann durch den Bundestag und den Bundesrat. Die letzte Novelle ist vom August 2013. Das können Betreiber nicht einfach so willkürlich ändern. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Verordnung. Jede Änderung an einer Sendeanlage muss gemeldet werden und wird in der Standortbescheinigung festgehalten, der aktuelle Stand (aber nicht die älteren Werte) sind in der EMF-Datenbank einsehbar.

Für Endgeräte, wie Handys, gibt es andere Regelungen. Diese dürfen lokal in Kopf und Rumpf 2 W/kg erreichen, in den Extremitäten bis zu 4 W/kg. Geregelt ist es in nationalen und internationalen Normen. Die Hersteller müssen durch Messungen nach Norm nachweisen, dass ihre Geräte diese Werte einhalten, sonst dürfen sie nicht verkauft werden. Der maximale Wert, der von einem Gerät erreicht werden kann, muss in der Betriebsanleitung angegeben werden. Aus Vorsorgegründen wird maximal 0,6 W/kg empfohlen.

Tags:
SAR, Handy, Feldstärke, Grenzwertausschöpfung, Standortbescheinigung, Basisstation, Novellierung, Revision


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