Salzburgleitung: Was die Bürger entlang der Trasse besorgt (Allgemein)
Ende März 2015 publizierte die Salzburger Landesregierung ein 462 Seiten umfassendes Dokument (PDF, 11,5 MByte), das Einblick gibt in die fachlichen Auseinandersetzungen mit den bei den Behörden angemeldeten Sorgen, Bedenken und Stellungnahmen.
Hier einige Beispiele, welche teils erstaunlichen Befürchtungen eine Hochspannungsfreileitung auslösen kann und welche Antworten Gutachter darauf gegeben haben:
Zur Stellungnahme mit der lfd. Nr. Sbg 39
Die Gesundheit von Menschen wird durch das Projekt nicht gefährdet (siehe das vorliegende Gutachten). Nach dzt. Wissensstand ist ein projektbedingtes Leukämierisiko für Kinder sicher auszuschließen, ebenso andere Gesundheitsschäden von Kindern und Ungeborenen. An Orten mit sensibler Nutzung werden die weltweit strengsten Vorsorgewerte eingehalten, die für die Magnetfeldbelastung 200-mal geringer sind als die international anerkannten Grenzwerte der ICNIRP für Dauerbelastung. Koronageräusche werden zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung führen, wie im vorliegenden Gutachten ausgeführt. Die Bauphase wird vorübergehend zu Belästigungen führen, die aber bei Einhaltung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen kein unzumutbares Ausmaß erreichen werden. Eine entsprechende Kontrolle durch die Bauaufsicht ist vorgesehen und aus umweltmedizinischer Sicht ausreichend. Zur Partikelionisation siehe Antwort zu Stn. Nr. 64. Zum Erholungswert der Landschaft siehe Antwort zu Stn. Nr. 434.
Zur Stellungnahme mit der lfd. Nr. Sbg 40
Grund- und Trinkwasserschutz, erforderlichenfalls eine hygienisch einwandfreie Ersatzwasserversorgung in der Bauzeit im Bereich von 7 Quellen und Beweissicherungsmaßnahmen werden im vorliegende Gutachten und detaillierter von DI Braunstingl, DI Geiger und DI Köck behandelt. Aus medizinischer Sicht ist jedenfalls zu fordern, dass die Trinkwasserverordnung zu jeder Zeit eingehalten wird. In der Betriebsphase wird ein Seilschutzmittel mit einem Tropfpunkt verwendet, der über der höchstzulässigen Leitungsseiltemperatur liegt.
Zur Stellungnahme mit der lfd. Nr. Sbg 50
Ein Lungenkrebsrisiko entsteht durch Stromleitungen nicht, sondern ist in erster Linie auf Tabakrauch (aktives und passives Rauchen) zurückzuführen und in wesentlich geringerem Ausmaß durch Verbrennungsaerosole, Radon und Karzinogene am Arbeitsplatz (siehe auch die Antwort zu Stn. Nr. 64). Auch andere projektbedingte Gesundheitsgefahren sind auf Grund des vorliegenden Gutachtens auszuschließen.
Zur Stellungnahme mit der lfd. Nr. Sbg 57
Sie wohnen 467 m von der geplanten Freileitung entfernt und müssen weder Gesundheitsgefährdungen noch eine Störung Ihres Hörgerätes befürchten (siehe dazu auch die Stellungnahme des elektrotechnischen UVP-SV). Selbst direkt unter der Leitung werden Störschwellen für Herzschrittmacher nicht erreicht, wie in vorliegendem Gutachten beschrieben.
Zur Stellungnahme mit der lfd. Nr. Sbg 63
In der Gemeinde Werfen wird die Aerosolbelastung durch den KFZ-Verkehr bestimmt. Die Koronaentladung der Leitung wird keinen Einfluss auf die Feinstaubbelastung haben, weder hinsichtlich der Menge noch der Zusammensetzung. Die Spekulation über Gesundheitsgefährdungen durch Veränderungen der Ladungsverteilung entlang von Hochspannungsleitungen fand seit 1999 keine wissenschaftliche Bestätigung.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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