Jakob vs. Röösli - Endstand 0:2 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 19.08.2014, 23:31 (vor 3694 Tagen) @ H. Lamarr

Uebrigens habe ich [...] genügend gerichtstaugliche Beweise und Nachweise um gegen die Verfasser dieser Dosimeterstudie vorzugehen.

Herr Jakob hat sich geoutet: nicht Urbinello ist das Ziel seiner Anwürfe, sondern Institutsleiter Röösli, den er angeblich schon vor sechs Monaten angezeigt haben will. Doch schaut man sich das Ziel der Studie an, sind Jakobs Vorwürfe absurd und er wird vor Gericht wieder einmal das Nachsehen haben. Die Pleite Jakobs ist vorhersehbar, leider berichtet er nur über seine Siege, die Niederlagen werden unter den Teppich gekehrt. Diesmal wird ihm das nicht gelingen, wir bleiben dran.

Nachdem beim Zwischenstand von 0:1 schon klar wurde, dass das interne Verfahren an der Uni Basel zum Nachteil von Hans-U. Jakob eingestellt wurde, blieb noch die weiter oben verlinkte Behauptung des Gigaherz-Präsidenten vom 2. November 2013 übrig:

Schud daran ist ihr Chef [Röösli, Anm. Spatenpauli], der Institusleiter, der dafür auch noch in einem Auftragsverhältnis zur Schweizer Regierung (Bundesrat) steht. Das amtliche Verfahren gegen diesen haben wir von Gigaherz schon vor 6 Monaten angehoben.

Da Jakob zuvor von gerichtstauglichen Beweisen sprach, fragte ich bei dem Forscher am Tropeninstitut nach, ob denn außer dem eingestellten internen Verfahren der Uni Basel noch irgendein anderes Verfahren, z.B. ein Gerichtsverfahren, gegen ihn anhängig sei. Lakonisch antwortete Röösli: Von einem sonstigen Verfahren weiss ich nichts.

Epilog: Springt man noch einmal kurz zum Startposting zurück und betrachtet die inzwischen vergilbten Drohgebärden des Gigaherz-Präsidenten vom Oktober 2013 (Diese Studie wird mit Sicherheit ein gerichtliches Nachspiel haben ...), so darf man sich jetzt schmunzelnd wieder den ernsteren Dingen des Lebens zuwenden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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