Magnetische Flussdichte: Ziehung des Grenzwerts (Allgemein)

Dr. Ratto, Montag, 03.02.2014, 14:42 (vor 3896 Tagen) @ H. Lamarr

Denn die 200 µT gelten keineswegs uneingeschränkt im ganzen Land, für alte Trassen, die vor 22. August 2013 errichtet wurden, gilt für alle Daueraufenthaltszonen weiterhin der alte Grenzwert von 100 µT.

Das gilt auch für neue Anlagen, bei längerfristigem Aufenthalt und nur für 50 Hz. Da hat sich die Regierung wohl nicht getraut den Grenzwert zu erhöhen. Die juristische Formulierung muss man 3x lesen um das zu verstehen, und eine wissenschaftliche Begründung gibt es dafür nicht.

§ 3 Niederfrequenzanlagen

(2) Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Niederfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, so zu errichten und zu betreiben, dass sie bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung in ihrem Einwirkungsbereich an Orten, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, die im Anhang 1a genannten Grenzwerte nicht überschreiten, wobei Niederfrequenzanlagen mit einer Frequenz von 50 Hertz die Hälfte des in Anhang 1a genannten Grenzwertes der magnetischen Flussdichte nicht überschreiten dürfen.

Fett von mir.


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