BGH-Urteil: Sendemast auf dem Dach nur mit Zustimmung aller (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 24.01.2014, 22:02 (vor 3937 Tagen)

Ein BGH-Urteil wird den Netzbetreibern künftig die erfolgreiche Standortsuche erschweren, denn künftig müssen alle Miteigentümer eines Objekts mit einem Sendemasten auf dem Dach einverstanden sein, es genügt nicht mehr die mehrheitliche Zustimmung. Damit kann ein einzelner Miteigentümer eine Standortvermietung erfolgreich blockieren.

Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft fassten 2010 mehrheitlich den Beschluss, einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage zu gestatten. Die Klägerin, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung u.a. eine Dachgeschosswohnung gehörte, ist damit nicht einverstanden. Der von ihr gegen den Beschluss erhobenen Anfechtungsklage haben beide Vorinstanzen im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, die Anbringung der Mobilfunkanlage sei eine bauliche Veränderung, die nach § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedurft hätte, weil die Klägerin durch die Maßnahme über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werde. Der wissenschaftliche Streit um die Gesundheitsgefahren von Mobilfunkanlagen führe zu Beeinträchtigungen bei der Vermietbarkeit und hinsichtlich des Verkehrswerts der Eigentumswohnung. Das müsse die Klägerin nicht hinnehmen.

Der Bundesgerichtshof entschied am 24.01.2014, dass auf der Grundlage des wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen besteht, wenn eine solche Anlage installiert wird. Dies stelle eine Beeinträchtigung dar, die ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zustimmungslos hinnehmen muss (Az.: V ZR 48/13).

Vorinstanzen
AG Aschaffenburg - 115 C 2751/10 WEG – Entscheidung vom 22.12.2011
LG Bamberg - 2 S 5/12 WEG - Entscheidung vom 25.01.2013

Hintergrund
Beck aktuell zum BGH-Urteil
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Urteil des BGH
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Standortvermietung, Aschaffenburg, BGH-Urteil


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