Gigaherz: Fälschungen haben kurze Beine (1C_282/2008) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 09.11.2013, 00:30 (vor 3984 Tagen) @ H. Lamarr

Hans-Ulrich Jakob probiert es wieder: Wieder will er seine Lesern glauben machen, ein Gericht hätte die Naila-Studie anerkannt. Und diesmal scheut er nicht einmal vor einer Zitatfälschung zurück.

Jakob zitiert am 21.02.2010 eine Textpassage aus einem Gerichtsurteil so:

In Urteil 1C_282/2008 vom 7.4.09. entschied das Bundesgericht: Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken. Die von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweisunterlagen, wie die Swisscom-Patentschrift zu WLAN und Bio-Initiative enthalte keinerlei neuen Erkenntnisse.
Von all den zu den Akten gegebenen Studien erfülle einzig die NAILA- und SALFORD-Studie die Kriterien der Wissenschaftlichkeit. Die Bio-Initiative dagegen liefere keine neuen Fakten.

Tatsächlich aber lautet die fett markierte Stelle im Urteil:

Von den zu den Akten gegebenen Berichten erfülle einzig die Publikationen EGER ET AL. (Naila-Studie) und SALFORD ET AL. diese Voraussetzungen, weshalb sie auch in der Datenbank ELMAR enthalten seien.

Am 8. November 2013 legt Zitatverfälscher Hans-U. Jakob die alte Platte ein drittes mal auf und spielt sie ab, als wäre nichts gewesen. Nur bringt er diesmal auch das Aktenzeichen (1C_282/2008) nicht mehr richtig hin.

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Die Schnapsidee, das Schweizerische Bundesgericht hätte der Naila-Studie "Wissenschaftlichkeit" bescheinigt, ist ursprünglich nicht einmal auf dem Mist von Herrn Jakob gewachsen, sondern 2009 auf dem des Zahnarztes und sogenannten Elektrobiologen Dr. C. Scheingraber.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
, Gerücht, Naila, Scheingraber, Zitatverfälscher, AEB Nutznießer


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