Verein Bürgerwelle e.V. verzichtet auf Mitglieder ? (Allgemein)

Trebron, Montag, 28.01.2013, 23:25 (vor 4317 Tagen) @ Gast

Die Bürgerwelle betreut über 1700 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Österreich, Schweiz, und Italien.

Frage: Hat es so viele Initiativen je gegeben? Das ist Eigenwerbung, Fakten fehlen.

Die Bürgerwelle ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirt-schaftlichen Zwecke.

Das ist eine Standard-Formulierung nach dem Vereinsgesetz.

Warum kann man diesem Verein nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied beitreten?

Da kann man einfach anfragen, ob man Mitglied werden darf. Organisationen mit mehreren tausend Mitgliedern benötigen dafür bestimmt kein PDF auf der Vereins-Seite.

Richtig, die Bürgerwelle verlinkt „Mitgliedschaft / Satzung“. Und da kommt man auf eine Uralt-Version mit einem Satzungsentwurf, der den „e.V“ noch in Aussicht stellt.

Siehe hier:
Bürgerwelle Deutschland, Siegfried Zwerenz,
http://www.buergerwelle.de/de/assets/files/Mitgliedsantrag.pdf

Hier findet man aber was Besseres. Da ist der Verein bereits ein e.V. und es gibt Jahresbeiträge für Organisationen, die unter das Dach der Bürgerwelle wollen.

Es ist auch nicht verboten, zahlende Förderer anzuwerben, die dann als Nichtmitglied auch nichts zu melden haben. Das gehört dann mehr in die Rubrik „Spendensammeln“.

Die Seltsamkeit besteht eher darin: Der Link von Gast ist irgend wie überholt, die Seite der Bürgerwelle möglicherweise nicht aktuell und der zuständige „Pfleger“ etwas überfordert.

Es gehört auch keinesfalls zum Auftritt von Vereinen mit „e.V.“, dass sie um Mitglieder werben müssen. Es gibt genügend Beispiele für „geschlossene Vereine“. Sieben Mitglieder reichen für die Vereins-Gründung. Wenn neben der Frau, zwei Omas, zwei Opas noch die Freundin mitspielt, braucht man nicht mal den Hund . Ein solcher Verein sammelt fröhlich Spenden ein, pflegt die Mitgliederversammlung am Küchentisch und übergibt das operative Geschäft gegen Bezahlung(!) jemand, der auch der Vereins-Gründer sein kann.

Weswegen auch der Text in der Satzung „Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“ unkritisch ist, denn jeder Verein hat interne wirtschaftliche Interessen (in zweiter Linie) wie Fahrtkosten der Vorständler, die eben auch in der Satzung geregelt sein müssen.

@ spatenpauli
Nein, der Vergleich mit dem TÜV ist ungeeignet. Die verschiedenen TÜVe sind komplizierte und nur historisch zu verstehende Konstruktionen. Man kann dort sehr wohl Mitglied werden, wenn man zur Branche gehört oder Kompetenzträger ist. Hat dann aber auf den jeweiligen TÜV als Aktiengesellschaft keinen Einfluss.

Stimmen des Unmuts?
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=49671
Wie und mit welchen Mitteln die Bürgerwelle oder besser gesagt der Vorstand mit Kritik/er umzugehen pflegt, kann man hier nachlesen aus dem Jahr 2003.
Ja, aber das ist nun wirklich schon zehn Jahre her.

Die wenigen hier genannten Zahlen (190 Delegierte von 1.500 Vereinen) stammen sämtlich von der Bürgerwelle. Auf der aktuellen Seite ist nicht zu finden über vertretene BIs, Zahl der Mitglieder, Termine von Mitgliederversammlungen, keine Protokolle, keine Infos zu den Finanzen.

Und @moderator x: Mahnung an KlaKla:
Die Vorteilsannahme / Bestechlichkeit gilt für Amtsträger. Ein Vereinsvorsitzender ist aber kein Amtsträger. Da hat KlaKla den falschen Begriff verwendet. Der Vereinsvorsitzende kann aber z.B. Vereinsvermögen veruntreuen.

Meine total unwichtige Meinung: Hinter der Bürgerwelle, auf deren Seite aktuell einfach nichts über Mitgliederstand, Finanzen, Vereins-Veranstaltungen zu erfahren ist, steckt einfach eine Einzelperson oder ein Mini-Klüngel, woher aber heftig das Internet bedient wird. Ich tippe eher auf eine Firma aus dem Bereich der Spendensammler.

Tags:
Spenden, Überfordert, Zuwendung, Vereinsvermögen


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