Showdown in Offenburg: Entscheidung im Fall Jacobsen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.08.2012, 09:21 (vor 4487 Tagen)

Heute soll das Urteil im "Fall Jacobsen" verlesen werden. Bislang war die Badische Zeitung am Ball, sie wird es bestimmt auch diesmal sein.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Badische-Zeitung, Offenburg

Showdown in Offenburg: Klage abgewiesen

Christopher, Freitag, 17.08.2012, 10:21 (vor 4486 Tagen) @ H. Lamarr

Heute soll das Urteil im "Fall Jacobsen" verlesen werden. Bislang war die Badische Zeitung am Ball, sie wird es bestimmt auch diesmal sein.

Tatsache, eine Entscheidung ist gefallen: Link
Wie wohl nicht anders zu erwarten, wurde die Klage abgewiesen. Außer Spesen...

Klage abgewiesen, weil der Verursacher nicht auszumachen ist

H. Lamarr @, München, Freitag, 17.08.2012, 11:26 (vor 4486 Tagen) @ Christopher

Tatsache, eine Entscheidung ist gefallen: Link

Ja, die Badische, auf die kann man sich halt noch verlassen :yes:.

Für mich ist das die Kernaussage des Gerichtsbeschlusses:

"Die Klage sei unzulässig, da es keine konkreten Anhaltspunkte für eine aktuelle negative Wirkung der Sendemastanlage gebe. Auf mögliche künftige Schäden vorsorglich zu klagen, sei nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Träger nannte zur Illustration ein Beispiel: Wer mit seinem Auto zur Arbeit fährt, produziert Abgase, von deren gesundheitsschädigender Wirkung auszugehen ist. Dennoch sei es nicht möglich, dass all diejenigen, an denen vorbeigefahren werde, auf künftige Beeinträchtigungen klagen. Es fehle an der konkreten Beweisbarkeit einer aktuellen Schädigung durch genau diese Abgase. Ein "allgemeines Klageinteresse" bestehe daher laut geltender Rechtsprechung nicht."

Wenn mein Technokratenhirn das richtig interpretiert, dann bedeutet dies: Selbst wenn sich irgendwann einmal herausstellen sollte, Mobilfunk mache tatsächlich auf Dauer krank, dann lässt sich wegen der Nicht-Rückführbarkeit auf einen eindeutigen Verursacher kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz gegenüber die Mobilfunkindustrie (Handy, Sendemasten) daraus ableiten. Hmm, was kommt eigentlich nach Halbmast setzen, wenn unvermittelt eine weitere traurige Nachricht auf die Anti-Mobilfunk-Szene einstürzt? Sendemast etwa?

Dass kein "allgemeines Klageinteresse" bestünde halte ich dagegen für optimistisch, öffentlich wahrgenommene "Elektrosensible" klagen seit vielen Jahren laut über die "Verstrahlung ihrer Lebensräume", mit großem Interesse daran, dass diese Botschaften von frisch angelernten Mobilfunkgegnern möglichst weit ins Land getragen werden ;-).

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Klage

Showdown in Offenburg: Szene-Reaktionen

H. Lamarr @, München, Sonntag, 19.08.2012, 19:07 (vor 4483 Tagen) @ Christopher

Tatsache, eine Entscheidung ist gefallen: Link
Wie wohl nicht anders zu erwarten, wurde die Klage abgewiesen.

Und wie reagiert die Szene auf diese Pleite? Ich habe auf ein paar Seiten nachgesehen, immerhin ist der Showdown jetzt schon drei Tage her, genug Zeit also, für die fleißigen Helfer, eine klitzekleine Meldung zu fabrizieren.

  • hese-project: Fehlanzeige, dort wird über den Beschluss weder auf der klinisch toten Hauptseite noch im Forum ein Wort verloren. Wasserträger "Hesse", sonst selbst um Belangloses eilfertig bemüht, schweigt.
  • elektrosmognews: Dto., letzter Eintrag vom 3. August, News mit Kalkrändern.
  • Diagnose-Funk: Nichts, der Blogger von DF muss im Urlaub sein, jüngster Eintrag vom 13. August.
  • Der-Mast-muss-weg: Nichts, die Seite dämmert im Dornröschenschlaf dahin, jüngster Eintrag ist die Einladung zu einer Veranstaltung am 20. März 2012.
  • Gigaherz: Nichts, eher würde Hans-Ueli Aktionär bei Swisscom werden, bevor er die Meldung dieser grundsätzlichen Niederlage verbreitet.
  • Bürgerwelle: Treffer, die BW ist die einzige Seite, die, wenn auch mit irreführend verkürztem Text, einen Link zur Badischen legt. Bravo Sigi!

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Wasserträger, Pleiten

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