Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzre (Allgemein)

ths, Dienstag, 12.06.2012, 23:08 (vor 4405 Tagen) @ H. Lamarr

Vodafone und Telefónica O2 legen Mobilfunknetz in Großbritannien zusammen
[...]
Das ist mMn nur eine Frage der Zeit bzw. der Kosten(ersparnis), auch in Deutschland.

Was die gemeinsame Nutzung eines Sendemasten durch mehr als einen Mobilfunk-Betreiber von der damaligen RegTP nicht explizit bei der GSM-Lizenzvergabe untersagt worden, um zu unabhängigen Netzen zu kommen?

"Die Bundesnetzagentur hat bereits im Jahr 2001 zur Frage der Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung von Funknetzinfrastrukturen in einem Thesenpapier Aussagen dazu getroffen, unter welchen Bedingungen ein sogenanntes Infrastruktur-Sharing unbedenklich ist"

"Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass von den im oben genannten Thesenpapier erlaubten gemeinsamen Nutzungen von Funknetzinfrastrukturen keine wettbewerblich relevanten Auswirkungen ausgehen. Daher sind diese gemeinsamen Nutzungen grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner weiteren Genehmigungen, wenn im Einzelfall die wettbewerbliche Unabhängigkeit nicht eingeschränkt wird und auch der
Infrastrukturwettbewerb weiterhin gewährleistet ist."

Thesenpapier - Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzressourcen
(09.09.2010)
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/OeffentlicherMobilfunk/InfrastrukturSharing/InfrastrukturSharing_node.html

Admin: Ersatzlink http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Entscheidungen/InfrastructureSharing.pdf?__blob=publicationFile&v=2


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