Staatlich anerkannter Fernlehrgang zum Baubiologen ? (Allgemein)

Kuddel, Freitag, 18.05.2012, 00:42 (vor 4573 Tagen) @ KlaKla
bearbeitet von Kuddel, Freitag, 18.05.2012, 01:11

Die Bezeichnung „Baubiologe” ist nicht staatlich geschützt. Auch wenn der IBN damit wirbt, dass seine Fernkurse staatlich anerkannt sind,


Der Begriff "staatlich anerkannt" wird in verwirrender Weise in der Baubiologie benutzt und läßt deren Kunden glauben, es handele sich um einen anerkannten Beruf.

Dennoch werben viele Baubiologen damit " staatlich anerkannt" zu sein oder einen staatlich anerkannten Lehrgang absolviert zu haben.

Beipiel: In einem einjährigen Fernlehrgang kann am Institut der staatlich anerkannte Titel Baubiologe IBN / Baubiologin IBN erworben werden.

Beipiel: Das Büro für Baubiologie wird von Frau X und Herrn Y geleitet. Beide sind staatlich anerkannte Baubiologen (IBN)

Beipiel: Abschluss des staatlich anerkannten Studiums zum Baubiologen IBN...

Beispiel: Erfolgreicher Abschluss des staatlich anerkannten Fernlehrgangs Baubiologie am Institut für Baubiologie + Oekologie Neubeuern ("Baubiologe/in IBN")

In Wikipedia ist zur Baubiologie zu lesen:

Die Bezeichnung „Baubiologe” ist nicht staatlich geschützt.
Es gibt keinen staatlich anerkannten Beruf Baubiologe/in.

Das ist sehr deutlich.

Ja was stimmt denn nun ?

Bei Ralf Wölfle ist zu lesen:

Eine solche Zusatzausbildung wird als (staatlich anerkannter) Fernlehrgang von dem Institut für Baubiologie und Ökologie Neubeuern (IBN) angeboten.

Aha, nicht der "Beruf" oder die "Institution" IBN ist staatlich anerkannt, sondern nur ein vom IBN angebotener Fernlehrgang ?!?

Selbst das ist m.V.n. nicht ganz korrekt, denn es dürfte nicht "staatlich anerkannter Fernlehrgang" heißen, sondern "staatlich zugelassener Fernlehrgang gemäß § 12 FernUSG".

Und siehe da: das IBN selbst schreibt korrekt...
Das Institut für Baubiologie + Oekologie Neubeuern bietet seit 1977 unter der Leitung von Prof. Dr. Anton Schneider den staatlich zugelassenen Fernlehrgang Baubiologie an.

...der Fehler (staatlich "anerkannt") entsteht also beim Kunden des IBN (also dem Baubiologen)...

Die Liste der staatlich zugelassenen Fernlehrgänge kann man bei der "staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht" abrufen (hier (PDF))...
...und in der Tat sind einige Baubiologen-Lehrgänge darin aufgeführt.


Im "Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen" (PDF) erfährt man mehr über die Voraussetzung einer Zulassung zum Fernunterricht (=staatl. zugelassener Fernlehrgang).

Darin heist es:

Artikel 7

Zulassung von Fernlehrgängen
Die Zulassung eines nach § 12 Abs. 1 FernUSG zulassungspflichtigen Fernlehrgangs ist zu versagen, wenn

1.) der Fernlehrgang nach Inhalt, Umfang, Dauer oder Art der Durchführung nach näherer Bestimmung
des Artikels 8 nicht zum Erreichen des vom Veranstalter angegebenen Lehrgangszieles geeignet ist oder

2.) der Fernlehrgang, sofern er berufliche Bildung vermittelt....
- ....
- ....

=> Da es sich beim "Baubiologen" um keinen anerkannten Beruf handelt, gilt hier also Absatz 1, was bedeutet,
der Veranstalter (IBN) kann die Lernziele selbst festlegen !

Unter Absatz 8 gibt es lediglich einige Kriterien über die Qualitätsanforderungen and den Unterricht , wie z.B:

- die Vollständigkeit des Lehrmaterials,
- die Orientierung am Stand der Wissenschaft,
- die Beachtung fernunterrichtsdidaktischer Grundsätze und die Anwendung bewährter oder neuer erfolgsversprechender didaktischer Methoden

=> Meiner Meinung nach düfte also das IBN die berüchtigten "Baubiologischen Richtwerte" im Unterricht nicht verwenden, da diese sich ja bekanntermaßen nicht an dem "Stand der Wissenschaft" orientieren...
Seltsamerweise wenden trotzdem sämtliche Baubiologen (IBN) diese Richtwerte an....
Entweder sind also die Richtwerte nicht Teil der Kurse und werden dem angehenden Baubiologen "inoffiziell" mitgegeben, oder die die Zulassungsstelle ZFU hat diesen Punkt übersehen...
K

Tags:
Baubiologe, Ausbildung, Fernlehrgang, Radiästhesie, IBN, Schneider, Fehler im Kopf, Fernkurs


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