Ärztliche Behandlung: legale Form der Körperverletzung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 27.08.2011, 18:57 (vor 4694 Tagen)

Auch das muss mal gesagt werden: "Strafrechtlich sind ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arzt#Rechtliche_Einordnung_des_Berufes_in_Deutschland

Zufällig gefunden habe ich das überraschende Zitat bei der Recherche nach dem Unterschied zwischen einem "Arzt" und einem "Doktor der Medizin". Ausgelöst wurde die Rechereche, weil die bekannte Mobilfunkgegnerin Barbara D. aus Bad Säckingen zwar eine Arztpraxis unterhält, aber nicht den akademischen Grad eines Dr. med. führt.

Arzt wird hierzulande ein Student, wenn er das Studium der Medizin erfolgreich mit dem Staatsexamen beendet. Zum Dr. med. bedarf es zusätzlich einer Promotionsleistung, die, so Wikipedia, dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit dient. Frau D. hat diese Promotionsleistung nicht erbracht, dies erklärt aus meiner Sicht ihre wissenschaftlich "untiefen" Auftritte in der mobilfunkkritischen Szene, die sie nicht selten gemeinsam mit dem zweifelhaften Extrem-EHS Uli W. ableistet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Titelmania, Bad Säcking

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