Mobilfunkpakt: Deutsche Funkturm darf Vertrag kündigen (Allgemein)
In Bayern will die Deutsche Funkturm GmbH nun doch nicht den Standort nutzen, den ihr eine Gemeinde vertraglich zugesichert hat. Verstößt das Unternehmen damit gegen den geltenden Mobilfunkpakt?
Die Gemeinde Blankenbach, Unterfranken, hat mit Datum vom 11.02.2010/25.02.2010 einen Mietvertrag über die Fläche mit der Flur-Nr. 1515 zur Errichtung eines Mobilfunkmastes mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH geschlossen. Dieser Vertrag wurde nun vonseiten der DFMG gekündigt. Als Kündigungsgrund wird angeführt, dass der Mast aus wirtschaftlichen Gründen nicht errichtet werde. Der Gemeinde ist aber bekannt, dass die DFMG bereits seit dem Frühjahr 2010 bei Privaten nach Alternativstandorten gesucht hat.
Die Gemeinde Blankenbach hat sich gemäß den Regelungen des Mobilfunkpaktes Bayern kooperativ verhalten und eine Fläche zur Errichtung des Mobilfunkmastes zur Verfügung gestellt. Die Fläche wurde im Auftrag der DFMG begutachtet und als geeignet eingestuft. Planunterlagen zur vorgesehenen Ausführung des Mobilmastes wurden vorgelegt.
Daher fragte der Abgeordnete Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bayerische Staatsregierung:
1. Wie lauten die Regelungen des Mobilfunkpaktes II im Falle Blankenbach?
2. Ist dieser Fall mit den Regeln vereinbar?
3. Welche Möglichkeiten gibt es nun für die Gemeinde bezüglich des Aufbaus des Mobilfunkmastes auf den ursprünglich vorgesehenen Platz?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 08.11.2010
Zu 1.: Für Blankenbach sind die gleichen Regeln gültig, wie für alle übrigen bayerischen Kommunen (vgl.http://www.stmug.bayern.de/umwelt/strahlenschutz/elektrosmog/mobilfunkpakt/doc/mob_pakt.pdf).
Zu 2.: Ja. Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage von MdL Karin Pranghofer, SPD, zum Plenum vom 19.10.2010 dargelegt wurde, hat der Mobilfunkbetreiber Telekom Deutschland im Jahr 2009 in Blankenbach einen Mobilfunkstandort gesucht. Der Suchkreis wurde vom Betreiber an die Gemeinde geschickt. Beide Seiten haben sich dann auf einen Standort in Blankenbach, Gemarkung Kleinblankenbach, Flur-Nr. 1515 geeinigt. Im Februar 2010 hat die Gemeinde mit der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) einen Vertrag über die Errichtung eines Mobilfunkmastes geschlossen, da die Telekom Deutschland selbst keine eigene Infrastruktur für Mobilfunkstandorte baut, sondern für Akquisition und Bau die DFMG beauftragt. Bis zu diesem Punkt war das Vorgehen paktkonform. Der Umgriff des Paktes endet mit dem Vertragsschluss.
Grund für die Schriftliche Anfrage war dann das weitere Vorgehen, auf das der Pakt keinen Einfluss mehr hat: Nach Vertragsschluss wollte keiner der übrigen Netzbetreiber diesen Standort mehr mit nutzen, obwohl im Vorfeld Interesse signalisiert worden war. Da der geplante Mastbau laut Aussage der Telekom aufgrund der hohen Erschließungskosten dann nicht mehr wirtschaftlich war, hat die DFMG den Vertrag gekündigt. Diese Option ist laut Vertrag vor Baubeginn möglich. Laut Telekom ist derzeit kein Mobilfunkausbau in Blankenbach vorgesehen.
Zu 3.: Derzeit werden hier keine Möglichkeiten gesehen.
Quelle: Bayerischer Landtag
Vorgeschichte
30-Meter-Mast geplant