Richter sind fachliche Laien (Allgemein)

Kuddel, Samstag, 27.11.2010, 16:50 (vor 4966 Tagen) @ H. Lamarr

Richter sind per Definition in fachlichen Belangen als Laien anzusehen und daher auf Gutachter angewiesen:

Zitat aus einem Merkblatt der IHK (PDF)

"Merkblatt für die öffentliche Bestellung
und Vereidigung von Sachverständigen"

Zur besonderen Sachkunde gehört insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein fachlicher Laie (z. B. Richter) dieses verstehen und auf seine Plausibilität im Einzelnen überprüfen kann.

Wenn es mit rechten Dingen zugeht, müßte Herr Budzinski zunächst mal offenlegen, auf welche vereidigten Sachverständigten er seine Aussagen stützt.

Tags:
Inkompetenz, Sachverstand, Verwaltungsrichter a. D. Budzinski


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