Dr. Niessen: Sender raus aus Wohngebieten (Allgemein)
Sender raus, sagt Dr. Niessen vom EMF-Institut.
In alten Beständen habe ich noch diese Stellungnahme von Dr. Niessen aus dem Elektrosmog-Report gefunden. Offenbar wurde der Text abgetippt, es sind einige Tippfehler drin, die den Sinn aber nicht entstellen.
Standorte für Basisstationen im Außenbereich
Von der besorgten Bevölkerung wird häufig gefordert, dass die Mobilfunkbasisstationen deutlich außerhalb der Wohnbebauung platziert werden. Auch in fachlich ausgearbeiteten alternativen Mobilfunkkonzepten werden im Ergebnis oftmals solche Lösungsvarianten vorgeschlagen, bei denen die Mobilfunkbasisstationen möglichst im Außenbereich der Wohnbebauung errichtet werden sollten. Solche Standortkonzepte berücksichtigen die im vorigen Artikel erläuterte Leistungsregelung der Sender (vgt. Elektrosmog Report 06/2005)
Von Seiten der Netzbetreiber werden Standorte außerhalb der Wohnbebauung – aus welchen Gründen auch immer – häufig nicht befürwortet.
Die Betreiber argumentieren, dass sich durch die größere Entfernung zwischen Basisstation und Handy die sogenannten Pfadverluste der Funkstrecke erhöhen und daher auf beiden Seiten der Funkverbindung, als sowohl bei der Basisstation als auch beim Handy, eine größere Sendeleistung erforderlich sei. Bei den Basisstationen müssten die Handys eine höhere Sendeleistung aufbringen. Dies führe dazu, dass deren Leistungsregelung die Sendeleistung nicht herunterregeln können, un daher auf jeden Fall die Handybenutzer, teilweise aber auch umstehende Personen, einer wesentlich höheren Strahlungsbelastung ausgesetzt seien als diese bei Basisstationen innerhalb der Wohnbebauung der Fall sei.
Weiter werden durch die höhere Sendeleistung der Basisstationen auch die Immissionssituationen auf der Downlinkseite verschlechtert, so dass sich insgesamt sowohl für den Uplink als auch für den Downlink eine Verschlechterung der Immissionssituation ergeben.
Die Netzbetreiber leiten daraus ihre Forderung ab, im Standardfall Basisstationen innerhalb der Wohnbebauung zu verwenden, da dies auch bezüglich der Immissionsminimierung insgesamt die besten Ergebnisse erachten.
Zu den Argumenten der Netzbetreiber bezüglich der Strahlungsexposition ist anzumerken:
Es kann durchaus zutreffend sein, dass bei einem Außenstandort eine höhere Sendeleistung erforderlich ist (nähere Unterscheidungen siehe weiter unten).
Es ist allerdings völlig unzutreffend, hieraus auf eine höhere Exposition der Bevölkerung zu schließen. Bei Standorten deutlich außerhalb der Wohnbebauung befinden sich im Nahbereich der Basisstationen in dem die höchsten Immissionen auftreten (einige hundert Meter Umkreis um die Basisstation) keine Daueraufenthaltsorte von Menschen. Daher ist die dort zweifellos vorliegende höhere Immission ohne Bedeutung für die Strahlungsbelastung von Menschen.
Eine sorgfältigere Untersuchung verlangt die Strahlungsbelastung durch die Emissionen der Handys (Downlink). Hierfür müssen die folgenden beiden Fälle für einen „Standort außerhalb der Wohnbebauung“ präzise unterschieden werden:
1. Ein Standort, der zwar außerhalb des besiedelten Gebietes liegt ansonsten aber genauso angeordnet ist wie ein typischer Standort innerhalb der Wohnbebauung, das heißt insbesondere sich nur knapp oberhalb der Dachhöhe der typischen Bebauung befindet.
2. Ein exponiert angelegener Standort außerhalb des besiedelten Gebietes, typischerweise wesentlich höher gelegen als die Dachhöhe der Bebauung, der deine Versorgung „von oben her ab“ ermöglicht.
Die zuvor dargestellte Argumentation der Netzbetreiber bezieht sich auf Standort vom ersten Typ, wohingegen in alternativen Mobilfunkkonzepten typischerweise Standorte vom zweiten Typ vorgeschlagen werden.
Obwohl auch bereits Standorte vom ersten Typ eine Verbesserung der Immissionssituation für die Dauerexposition im Downlink bedeuten, vereinen solche Standorte bezüglich der Uplink-Exposition (durch die Handys) die Nachteile von innerstädtischen und außerhalb gelegenen Standorten: sie haben hohe Pfadverluste durch die topographisch niedrige Lage und zusätzlich durch die größere Entfernung.
Für die Handybenutzer (und ggf. die umstehenden Personen) bedeuten solche Standorte vom ersten Typ eine Verschlechterung der Immissionssituation. Auf diese Situation bezieht sich regelmäßig die Argumentation der Netzbetreiber.
Völlig anders stellt sich die Sachlage für exponierte Standorte im Außenbereich dar, wie sie u.a. in alternativen Mobilfunkkonzepten vorgeschlagen werden. Diese haben zwar zweifellos den Nachteil der größeren Entfernung. Dieser „Nachteil“ wird aber mehr als ausgeglichen durch die wesentlich besseren Funkverbindungen, die durch die Versorgung „von oben herab“ ermöglicht werden. Oder anders ausgedrückt: Die exponierten, hochgelegene Lage im Außenbereich ermöglicht auch für innerstädtische Gebiete, die ansonsten funktechnisch nur schlecht erreichbar sind (z.B. in von hoher Bebauung umgebenen Straßenschluchten) eine Funkversorgung, die nur auf Reflexionen und Beugungen angewiesen ist und daher im Ergebnis geringere Pfadverluste hat als dies bei einer innerstädtischen Basisstation der Fall wäre. Eindrucksvoll bestätigt wird dieser Sachverhalt durch die Simulationsstudie der Uni Stuttgart zum Attendorner Mobilfunkkonzept (vgl. Elektrosmog-Report August 2004). Hier wurden u.a. auch die erforderlichen Sendeleistungen der Handys berechnet, einmal bei einer Versorgung durch ausschließlich innerstädtische Basisstationen entsprechend dem Vorschlag eines Netzbetreibers und im Vergleich dazu bei einer Versorgung durch hochgelegene Basisstationen an exponierten Standorten (im Wesentlichen im Außenbereich, Vorschlag nova-Institut).
Es stellt sich heraus, dass durch die exponierten Standorte vornehmlich im Außenbereich gerade solche Situationen vermieden werden, denn die Funkverbindung besonders schlecht ist und die Handy daher genötigt sind, ihre maximale Sendeleistung auszufahren, was ihren Benutzer einer besonders hohen Strahlungsbelastung aussetzt. Bei den durchgeführten Simulationsrechnungen traten solche Situationen mit maximaler Sendeleistung der Handys nur bei der Versorgung mit rein innerstädtischen Stationen (entsprechend dem Netzbetreibervorschlag), nicht aber bei der Versorgung durch exponierte Standorte auf.
((Der hier im Original stehenden "Ausblick" wurde von mir entfernt, weil sonst die Textmenge zu groß für 1 Posting wäre))
Peter Nießen
Elektrosmog-Report 11(7) – Juli 2005
www.strahlentelex.de Nr. 444-445/19. Jahrgang, 07.Juli 2005
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