Einstweilige Verfügung gegen Steuerverschwendung (Allgemein)

Schmetterling @, Mittwoch, 23.07.2008, 09:06 (vor 5961 Tagen) @ AnKa

Inwiefern wurde bei diesem Standortkonzept die Strahlenbelastung am Ohr des einzelnen Handy-Nutzers berücksichtigt? Gar nicht? Dann würde ich den örtlichen Handy-Nutzern raten, gegen dieses "Standortkonzept" vermittels einer einstweiligen Verfügung vorzugehen.

AnKa, wir wissen alle, die Grenzwerte sind sicher. Es gibt sogar eine Sicherheitsspanne mal 50; da der Grenzwert allerhöchstens zu 5 Prozent ausgelastet wird, ist die Sicherheitsspanne ja real noch sehr viel größer.

Alle gesundheitl. Schäden oder auch Effekte im Körper, die evtl. auftreten könnten, gehen auf eine thermische Beeinflussung zurück. (Oder etwa doch nicht?)

Bitte überlegen Sie sich ganz genau, was Sie jetzt antworten.

Entweder Sie geben nichtthermisch verursachte Effekte zu oder Sie sollten beantworten, warum Sie obigen Absatz geschrieben haben. Denn dafür gäbe es ja gar keinen Grund.

(Ob die nichtthermisch verursachte Effekte, die evtl. auftreten, die Gesundheit beeinträchtigen können, steht auf einem völlig anderen Blatt. Das können wir dann als nächstes Thema angehen.)

der Schmetterling

Tags:
Demokratie


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