UMTS-Lizenzen: Kein Rabatt für Telekom (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 04.03.2008, 11:59 (vor 5967 Tagen)

Karlsruhe (AFP) — Der Bund muss keinen Schadenersatz für die Milliardenausgaben der Deutschen Telekom für UMTS-Lizenzen leisten. Eine Haftung sei ausgeschlossen, weil der Lizenzerwerb aus damaliger Sicht der wirtschaftlichen Vernunft entsprochen habe, urteilte am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az: II ZR 124/06)

Bei der Versteigerung der Lizenzen für die neue Mobilfunk-Technologie hatte die Telekom im August 2000 insgesamt 8,5 Milliarden Euro für zwei Lizenzpakete ausgegeben. Die Telekom war damals mehrheitlich im Eigentum des Bundes. Ein vom späteren wirtschaftlichen Erfolg der UMTS-Technologie enttäuschter Aktionär der Telekom meinte, der Bund habe das Unternehmen dazu veranlasst, einen unangemessen hohen Preis zu bezahlen. Daher meinte er, der Telekom stehe ein anteiliger Schadenersatz von 50.000 Euro zu.

Der BGH wies die Klage ab. Die UMTS-Technologie habe damals im Mittelpunkt der erwarteten Wachstums-Chancen für die Mobilfunk-Branche gestanden. Auch ohne die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bund hätte daher "ein ordentlicher und gewissenhafter Vorstand der Telekom" die Lizenzen erworben. Schon vorher habe die Telekom in Großbritannien 6,7 Milliarden Euro ausgegeben; der europaweite Eintritt in den UMTS-Markt sei bereits beschlossen gewesen. Zudem hätten auch andere, nicht vom Bund abhängige Mobilfunkunternehmen wie Vodafone und E-Plus, ähnliche Beträge in die UMTS-Lizenzen investiert.

Quelle: http://afp.google.com/article/ALeqM5jPvGjztmMepBpL3VnzBd-lvb8l6Q


Kommentar: 50 000 Euro Schadenersatz ist in Anbetracht der gezahlten 8,5 Mrd. Euro ein derart kleiner Betrag, dass daran voraussichtlich etwas nicht stimmen kann.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Lizenzen, Karlsruhe


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