Mobilfunk in Baden-Württemberg (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 31.01.2008, 20:01 (vor 6088 Tagen) @ Doris

Antrag der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg zu Mobilfunk-Standorte sowie Mitwirkung der Kommunen und Bürger/innen

Dort steht u.a.:

Durch eine Parallelnutzung bereits bestehender Netze durch unterschiedliche konkurrierende Netzbetreiber könnte die zunehmende Überflutung des öffentlichen Raums durch Neuerrichtungen von Mobilfunksendeanlagen eingedämmt werden.

Soviel ich weiß, hat die selige RegTP dareinst genau diese Parallelnutzung untersagt, damit ein echter Wettbewerb zwischen den Betreibern in Gang kommt. Aus eben diesem Grund kam es in Folge zu Antennen-Konzentrationen auch dort, wo eigentlich keine begehrten Mast-Standorte sind. Denn z.B. Herrn Vodafone war es eben nicht erlaubt, der Einfachheit halber die ohnehin nicht ausgelasteten Antennen von Herrn T-Mobile mit zu benutzen, nein, er musste am Standort XY seinen eigenen Mast aufstellen, weil die RegTP dies so forderte.

Ich meine, diese Information mal vor Jahren in einer der IZMF-Infobroschüren gelesen zu haben. Möglicherweise handelte es sich dabei auch um eine zeitlich befristete Auflage, die, nach Erreichen der faktischen Vollversorgung durch jeden einzelnen Betreiber, inzwischen hinfällig geworden ist. Die BNetzA müsste dazu Auskunft geben können. Ein Wegfall der Konkurrenzklausel hätte zur Folge, dass a) weniger Antennen montiert werden müssten, b) diese wenigeren dagegen wegen der höheren Auslastung stärker strahlen täten. Da kann sich nun jeder selber den Reim drauf machen, dass diese Regelung diejenigen benachteiligt, die schon neben einem Masten leben und diejenigen bevorzugt, die das Glück haben, von einem neuen Masten verschont zu werden. So gesehen ist das gesundheitlich nur eingeschränkt sinnvoll, optisch dagegen voll, weil weniger Masten die Landschaft verschandeln.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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