Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust (Allgemein)

GastUser, Donnerstag, 10.01.2008, 09:05 (vor 6024 Tagen) @ underground

...im "Informationsdienst für Sachverständige", Ausgabe 5/2003, Herausgeber ist der RDM (Ring Deutscher Makler), können Sie unverblümt die Realität im Jahr 2003 nachlesen. Seitdem hat sich die Situation durch reichhaltige Publikationen und Medienberichte eher verschärft.
Eine bundesweite Befragung von Maklern ergab, je nach Abstand der Immobilie zur Basisstation, dass sich die Wertminderungen einer Immobilie zwischen 5 und 50% bewegen kann. Viele Ortsbesichtigungen wurden bei bekanntwerden einer Basisstation in Nachbarschaft zum zu besichtigen Objekt bereits im Vorfeld abgesagt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass sich Eigentumswohnungen im Obergeschoß, unmittelbar unter - oder vis-à-vis, in Sichtweite einer Mobilfunkanlage kaum noch oder nur mit Mietminderung vermieten lassen. Dies zumindest in exponierten Lagen. Anders gestaltet sich dies z.B. bei "Hochhäusern" in Ballungszentren. Aufgrund von Anonymität, die häufige Unkenntnis und Desinteresse zu diesen Themen gibt es hier kaum Probleme Wohneinheiten im direkten Wirkungsbereich von EMF zu vermieten.

Tags:
Wertverlust, Recht


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