Recht: EU Grundsatzentscheidung (Allgemein)

Gast, Montag, 07.01.2008, 08:57 (vor 6173 Tagen)

Neue Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Grenzwerten

Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 10.07.2007, Beschwerdenummer 32015/02. Der Bürger muss E-Smog-Belastungen unterhalb der Grenzwerte hin nehmen.

Quelle: umwelt medizin gesellschaft 20(4): 326-330

Tags:
Umwelt-Medizin-Gesellschaft, Menschenrechte

Recht: EU Grundsatzentscheidung

underground, Montag, 07.01.2008, 10:35 (vor 6173 Tagen) @ Gast

...und hier der komplette Wortlaut ohne den Krahn-Zembolschen Kommentar.

Mein Kommentar dazu: Krahn-Z. verliert auf der gesamten Linie ( und das ist auch gut so) und gewinnt dennoch, was jedoch die von Ihm Vertretene wiederum zu -finanziellen- Verlierern macht.

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/entscheidungen/20070703-HG.asp

Recht: EU Grundsatzentscheidung

Karl, Montag, 07.01.2008, 17:46 (vor 6172 Tagen) @ underground

http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/entscheidungen/20070703-HG.asp

Und nun steht fest, weitere Spenden für einen neuen Prozess der Familie Kind aus Dresden ist rausgeschmissenes Geld. Bin gespannt, wie lange die ödp für diesen Prozess noch um Spendengeld bittet.

Zitat aus dem Dokument: "Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bedurfte es keiner weiteren Beweiserhebung, weil die Gerichte nicht verpflichtet seien, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen nachzugehen."

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

H. Lamarr @, München, Montag, 07.01.2008, 20:08 (vor 6172 Tagen) @ Gast

Der Bürger muss E-Smog-Belastungen unterhalb der Grenzwerte hin nehmen.

Leider trifft dies anscheinend auch für Wertverluste zu, wenn es heißt ...

Der Beschwerdeführer rügte abschließend nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention, dass der Wert seines Grundstücks durch die auf dem Nachbargrundstück vorhandene Mobilfunkanlage erheblich gemindert worden sei.

Unter Hinweis auf seine Feststellungen nach Artikel 8 der Konvention ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Rechtssache eine eigene Frage nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 nicht aufwirft.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

underground, Dienstag, 08.01.2008, 09:54 (vor 6172 Tagen) @ H. Lamarr

Leider trifft dies anscheinend auch für Wertverluste zu ...

Es gibt keinen tatsächlichen Wertverlust durch die in der Nachbarschaft installierte Mobilfunkstation, schon gar keine erhebliche Wertminderung.

All das ist genau so eine unbewiesene und unbeweisbare Behauptung wie alles andere auch.

Diese sogenannten Wertverluste existieren doch ausschließlich in den Köpfen derer, die dieses gern herbeireden wollen.

Ganz im Gegenteil: Eine Wohngegend gewinnt an Wert, wenn moderne Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung steht. Oder wer will denn schon in eine unerreichbare Gegend ziehen. (mal von Ausnahmen wie Weiner, Sohmer und Häublein abgesehen) Gern verweise ich hierbei auch auf die Aktion in Morgenröthe-Rautenkranz.

underground

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.01.2008, 13:56 (vor 6172 Tagen) @ underground

Es gibt keinen tatsächlichen Wertverlust durch die in der Nachbarschaft installierte Mobilfunkstation, schon gar keine erhebliche Wertminderung.

All das ist genau so eine unbewiesene und unbeweisbare Behauptung wie alles andere auch.

Das sehe ich ganz anders: Wenn Ihnen potenzielle Käufer explizit wegen der Antenne in der nahen Nachbarschaft abspringen oder den VP deshalb runterhandeln, dann sind Sie zweifellos der Gelackmeierte. Außerdem: Der BGH attestierte schon 2006 Mobilfunkimmobilien das Potenzial, einen - sogar gravierenden - Wertverlust zu erleiden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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, Wertverlust

Wertminderung von Immobilien in München

Gast, Montag, 14.01.2008, 12:55 (vor 6166 Tagen) @ H. Lamarr

Liebe Frau Schall,

die Diskussion in Ihrem Forum zum Thema Wertminderung von Sender nahen Immobilien veranlasst mich zu einem Hinweis:

es ist schon erstaunlich, wie Fehlinformationen, seien sie auch noch so un plausibel, sich über Jahre in halten und die absurdesten Studien und Einschätzungen als Belege dafür herhalten müssen.

Eine Netzrecherche ergibt zwar wenige, aber immerhin ernst zu nehmende Studien - weil beruhend auf der Auswertung der tatsächlichen Gundstücksmarktentwicklung, die belegen, dass von einer Wertminderung sendernaher Immobilen nicht auszugehen ist. Diese Befunde gelten für den internationalen Raum (Florida, Neuseeland), aber immerhin auch für die Stadt München:
Mobilfunksendeanlagen und Immobilienwerte 2002 (PDF)

Wie kann es eigentlich sein, das diese doch recht profunde Angelegenheit im Internet kaum auffindbar ist, die absurde, jenseits jedem wissenschaftlichen Standard argumentierende Aussage von Medingers aber tausendfach?

Mit besten Grüßen
Dirk Halm

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Wertverlust, Immobilien

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

Doris @, Dienstag, 08.01.2008, 20:42 (vor 6171 Tagen) @ underground

Es gibt keinen tatsächlichen Wertverlust durch die in der Nachbarschaft installierte Mobilfunkstation, schon gar keine erhebliche Wertminderung.

Welch eine klare Ansage, die keine Fehlinterpretation zulässt.
Wissen Sie das, glauben Sie das oder behaupten Sie das?

All das ist genau so eine unbewiesene und unbeweisbare Behauptung wie alles andere auch.

Zumindest (Ex:-( )Forumsteilnehmerin Caro hat persönlich beim Verkauf ihrer Eigentumtswohnung diese Erfahrung der Wertminderung machen müssen.

Diese sogenannten Wertverluste existieren doch ausschließlich in den Köpfen derer, die dieses gern herbeireden wollen.

Sollte dies nicht der Fall sein und tatsächlich Wertverluste bei Immobilien mit nachbarschaftlicher Antenne vorhanden sein, dann werden die evtl. finanziellen Vorzüge m.M.n. jedoch nicht von denen, die es herbeireden in Anspruch genommen, sondern von denen, die es abstreiten. Denn jemand, der Antennen fürchtet oder schon auch skeptisch gegenübersteht, wird kein Haus mit naher Antenne kaufen. Aber derjenige, der denen sorglos gegenübersteht, wittert hier eine Chance den Preis zu drücken.

Ganz im Gegenteil: Eine Wohngegend gewinnt an Wert, wenn moderne Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung steht.

Na ja, dazu braucht es aber nicht unbedingt die Antenne auf dem Nachbardach. Das würde ja bedeuten, dass zukünftig jeder Häuslebauer gleich eine Mobilfunkantenne ab Werk auf sein Dach installieren lässt. Nach wie vor telefonieren doch noch viele Leute über den Festnetzanschluss. Und z.B. Familien mit Kindern haben denke ich oft eine andere Anspruchshaltung an die ausgesuchte Wohngegend als eine moderne Telekommunikationsinfrastruktur. Im Gegenteil, es ist sogar sehr häufig zu beobachten, dass wenn Paare eine Familie gründen, diese sich mit einer gesünderen Lebensweise auseinandersetzen und gewisse vorsorgliche Maßnahmen treffen und da gerät der Mobilfunk schon ab und zu mal in die Kritik.

Oder wer will denn schon in eine unerreichbare Gegend ziehen.

Es muss ja nicht gleich eine unerreichbare Gegend sein. Ich denke der Wertverlust bei Immobilien bezieht sich schon auf Antennen, die recht nahe an der Immobilie sind und nicht auf eine die mehrere 100 m entfernt ist, mit der man allerdings "noch durchaus erreichbar wäre".
Also es gibt schon noch mehrere Varianten zwischen dem Funkloch Morgenröthe-Rautenkranz und z.b. der Wohnsiedlung hier im Bild
Allerdings hat man da sicherlich einen super Handyempfang in der Wohnung :-)

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

GastUser, Donnerstag, 10.01.2008, 09:05 (vor 6170 Tagen) @ underground

...im "Informationsdienst für Sachverständige", Ausgabe 5/2003, Herausgeber ist der RDM (Ring Deutscher Makler), können Sie unverblümt die Realität im Jahr 2003 nachlesen. Seitdem hat sich die Situation durch reichhaltige Publikationen und Medienberichte eher verschärft.
Eine bundesweite Befragung von Maklern ergab, je nach Abstand der Immobilie zur Basisstation, dass sich die Wertminderungen einer Immobilie zwischen 5 und 50% bewegen kann. Viele Ortsbesichtigungen wurden bei bekanntwerden einer Basisstation in Nachbarschaft zum zu besichtigen Objekt bereits im Vorfeld abgesagt.

Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen mitteilen, dass sich Eigentumswohnungen im Obergeschoß, unmittelbar unter - oder vis-à-vis, in Sichtweite einer Mobilfunkanlage kaum noch oder nur mit Mietminderung vermieten lassen. Dies zumindest in exponierten Lagen. Anders gestaltet sich dies z.B. bei "Hochhäusern" in Ballungszentren. Aufgrund von Anonymität, die häufige Unkenntnis und Desinteresse zu diesen Themen gibt es hier kaum Probleme Wohneinheiten im direkten Wirkungsbereich von EMF zu vermieten.

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Wertverlust, Recht

Recht: EU Grundsatzentscheidung - Wertverlust

Doris @, Donnerstag, 10.01.2008, 13:29 (vor 6170 Tagen) @ GastUser

...im "Informationsdienst für Sachverständige", Ausgabe 5/2003, Herausgeber ist der RDM (Ring Deutscher Makler), können Sie unverblümt die Realität im Jahr 2003 nachlesen. Seitdem hat sich die Situation durch reichhaltige Publikationen und Medienberichte eher verschärft.

Die ausgabe 5/2003 findet man auf der Website des IZgMF und zwar hier

und auf der RDW Homepage findet man das hier mit weiteren Links zum Thema.

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