Schutz gegen Standortbündelung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 02.02.2007, 00:03 (vor 6366 Tagen) @ AnKa

23 mW/m2 sind auch ziemlich viel, verglichen mit üblichen heutigen Ist-Werten. Soll also der Mobilfunk in Brüssel ausgebaut werden?

Da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen, AnKa. Denn der Grenzwert wird ja nur am Rand des Sicherheitsabstandes einer Basissation BTS erreicht. Innerhalb des Sicherheitsabstandes darf der Wert überschritten werden, außerhalb dagegen nicht. Mir ist nun keine Messreihe bekannt, wo sich die Herrn Messtechniker aufs Dach eines Anwesens bemüht haben, um am Rand des Sicherheitsabstandes, wie ihn die BNetzA in der Standortbescheinigung festgelegt hat, die Stärke der Funkfelder zu messen. Dort oben könnte es dann in Brüssel im Extremfall zu den besagten 23 mW/m² kommen, hier bei uns in Deutschland dagen zu rd. 10 000 mW/m². Die Ist-Werte, die Sie offenkundig meinen, werden aber woanders gemessen, nämlich mehr oder weniger weit außerhalb des Sicherheitsabstandes. Und da kommt man tatsächlich (derzeit) nur selten über 5 mW/m². Ob dieser kleine Wert nun daher kommt, weil die BTS eben nicht mit Maximalleistung sendet oder weil der Abstand zwischen BTS und Messort groß ist, oder Mischformen aus beidem gelten - lässt sich nur mit Kenntnis der Situation vor Ort entscheiden. Wenn in Brüssel die 23 mW/m² auf den Dächern nicht mehr überschritten werden dürfen, dürfte sich dies (derzeit) nur auf wenige Masten auswirken, bei denen die Leistung runterfahren werden muss, damit am Rand des Sicherheitsabstands die 23 mW/m² nicht überschritten werden. Für die Anrainer solcher Masten bedeutet dies aber auf jeden Fall eine Entlastung. Und es bedeutet einen gewissen Schutz gegen die unglückliche Idee der Standortbündelung, dass einem also, weil's so bequem zu machen ist, zusätzlich zu haufenweise GSM & UMTS auch noch WiMax aufs Auge gedrückt wird - nur weil der ICNIRP-Grenzwert noch soooo weit weg ist. Bei 23 mW/m² sollten es die Standortbündler schon merklich schwerer haben - und das ist gut so.

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Tags:
Grenzwert, Standortbündelung, Standortbescheinigung, Basisstation


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