Deutschland: Regeln für 5G-Auktion waren rechtswidrig (Allgemein)
Die Vergaberegeln der Versteigerung von 5G-Frequenzen 2019 waren rechtswidrig, urteilte am 27. August 2024 das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 1 K 1281/22). Das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer habe unerlaubten Einfluss ausgeübt. Vier Telekommunikationsanbieter ersteigerten die Lizenzen für 6,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig verpflichteten sie sich, unter anderem bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen. Dass der Bund im Gegenzug auf Drängen Scheuers auf eine "Diensteanbieterverpflichtung" verzichtete (regulierte Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber Service-Provider zuzulassen), war rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht. Der fehlende Wettbewerb hatte allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge. Der Rechtsstreit ging zuvor bereits durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2021 wieder an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Auswirkungen des Urteils sind derzeit noch unklar. mehr ...