Bernd Irmfrid Budzinski † (1945 – 2026) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.02.2026, 18:49 (vor 22 Stunden, 58 Minuten)

Bernd Irmfrid Budzinski, geboren am 15. März 1945, verstarb im 81. Lebensjahr am 19. Januar 2026. Mit ihm verliert die mobilfunkkritische Szene einen engagierten Mitstreiter, der sich nach seiner aktiven richterlichen Laufbahn in gesellschaftliche und rechtspolitische Debatten einbrachte.

Budzinski war Verwaltungsrichter von Beruf. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand widmete er sich verstärkt Fragestellungen rund um Mobilfunk, elektromagnetische Felder und staatliche Vorsorgepolitik. In zahlreichen Beiträgen, Stellungnahmen und Vorträgen setzte er sich mit Genehmigungsverfahren, Immissionsschutz und verwaltungsrechtlichen Maßstäben auseinander. Sein juristischer Hintergrund prägte dabei stets seine Argumentationsweise: Er analysierte Zuständigkeiten, Beweismaßstäbe und die Rolle staatlicher Fachbehörden in Genehmigungsprozessen.

In technischen Fragen bewegte sich Budzinski jedoch erkennbar außerhalb seines ursprünglichen Fachgebiets. Die physikalischen und funktechnischen Grundlagen moderner Mobilfunknetze gehörten nicht zu seinem professionellen Kernbereich. Das ist für einen Verwaltungsjuristen keineswegs ungewöhnlich; Gerichte stützen sich in hochspezialisierten Materien regelmäßig auf sachverständige Beratung und insbesondere auf die Expertise staatlicher Fachbehörden.

Bemerkenswert war, dass Budzinski seine Orientierung in Mobilfunkfragen weniger bei diesen Institutionen suchte, sondern sich eng mit Akteuren aus der organisierten Mobilfunkkritik austauschte. Diese Nähe prägte seine Einschätzungen. Kritiker warfen ihm vor, dass dadurch technische Bewertungen und Risikoabwägungen fragwürdig ausfielen und die Komplexität moderner Funktechnik nicht hinreichend berücksichtigt wurde.

In der gerichtlichen Praxis blieben seine mobilfunkkritischen Positionen ohne nachhaltige Wirkung auf die Rechtsprechung. Seine Ausführungen wurden wahrgenommen, führten jedoch nicht zu einer grundlegenden Verschiebung verwaltungsgerichtlicher Maßstäbe in Mobilfunk-Streitverfahren. Die Gerichte folgten weiterhin den Bewertungen der zuständigen Fachbehörden und der etablierten wissenschaftlichen Risikobewertung.

Innerhalb mobilfunkkritischer Kreise hingegen wurde Budzinski geschätzt. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter im Ruhestand verlieh der Bewegung juristische Legitimation und symbolisches Gewicht. Seine Person stand dort für den Anspruch, Kritik am Mobilfunkausbau auch mit verwaltungsrechtlichen Argumenten zu untermauern.

Mit Bernd Irmfrid Budzinski ist eine streitbare Stimme verstummt. Sein Wirken bleibt Teil der jüngeren Auseinandersetzung um Technikfolgen, Vorsorgeprinzip und die Rolle des Staates bei der Bewertung wissenschaftlicher Unsicherheiten.

Zwei Traueranzeigen von der Familie und von mobilfunkkritischen Vereinen
Budzinskis Fußabdruck im IZgMF-Forum

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Nachruf, Budzinski, Friedhof

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