BfS: Protokoll der 32. Sitzung am Runden Tisch EMF (Allgemein)
Die 32. Sitzung des Runden Tischs EMF (RTEMF) fand am 14. November 2024 virtuell statt. Das vollständige sechsseitige Protokoll der Sitzung gibt es seit 10. Februar 2025 beim BfS. Auszüge aus dem Protokoll, die der Postingautor für Sie ausgewählt und einige kommentiert hat, warten unten auf Sie.
► Michaela Kreuzer berichtet von der Anfrage zweier zivilgesellschaftlicher Initiativen, Mitglied am RTEMF zu werden. Sie bittet den RTEMF um ein Stimmungsbild. Die Mitglieder des RTEMF unterstreichen, dass weitere Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen oder Verbände wünschenswert seien, insbesondere da der BUND nun ausgeschieden ist. Um die Passfähigkeit mit den Zielen des RTEMF zu bewerten, werden Kriterien diskutiert, u. a.
• ein sachlicher und bewertungsneutraler Umgang mit der wissenschaftlichen Studienlage,
• eine wertschätzende Haltung gegenüber den am RTEMF vertretenen gesellschaftlichen Funktionsbereichen, damit am RTEMF konstruktive Diskussionen möglich sind und
• dass die Organisationen durch Größe, Bekanntheit und bundesweite Vernetzung eine Multiplikatorfunktion ausüben können.
Die Mitglieder des RTEMF stehen den konkret vorliegenden Anfragen der Initiativen unter diesen Gesichtspunkten einstimmig ablehnend gegenüber. Zugleich geben sie Impulse für weitere mögliche Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Mitgliedschaft am RTEMF einen Gewinn für den kritischen Diskurs darstellen könnte.
Kommentar: Die Kriterien der Passfähigkeit schließen unqualifizierte Vereine wie Diagnose-Funk und die sogenannte Kompetenzinitiative bis auf Weiteres von der Teilnahme am RTEMF aus. Das begrüße ich als einen Akt der inneren Hygiene. Ein Mehrwert für den RTEMF ist von den Vereinen nicht zu erwarten, umgekehrt profitierten beide unverdient von einer Teilnahme mit Prestigegewinn.
► Ein derzeit durchgeführtes BfS-gefördertes Projekt soll die Wahrnehmungsschwellen bei Menschen untersuchen, die sich als elektrohypersensibel bezeichnen. Zum Vergleich sollen Personen untersucht werden, die elektrische Felder bekanntermaßen besonders gut oder besonders schlecht erkennen. Eine umfassende umweltmedizinische Anamnese soll ergänzend klären, ob es andere Faktoren außer Haaren gibt, die die Wahrnehmungsschwellen für elektrische Felder beim Menschen beeinflussen.
Kommentar: Wozu der Aufwand, wenn überzeugte "Elektrosensible" sogar in den EMF-Folterkammern von MRT-Tunneln keinerlei körperliche Beschwerden an sich feststellen?
► 9.1. Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf oxidative Prozesse bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien. Der Abschlussbericht zu diesem Forschungsvorhaben liegt dem BfS vor und wird derzeit bewertet.
► Bestimmung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität.
Der Abschlussbericht zum Teil „Fahren“ liegt dem BfS vor, der Abschlussbericht zum Teil
„Laden“ wird Anfang 2025 erwartet.
► Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Zenti- und Millimeterwellen
(5G-Frequenzen). Der Abschlussbericht liegt nun im DORIS vor.
► Bei der Sitzung der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) Ende September 2024 wurde über die Ergebnisse des 29. bis 31. RTEMF berichtet. Im Fokus stand das Forschungsvorhaben zu der Risikowahrnehmung elektromagnetischer Felder von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland. Fast 30 Prozent der Befragten glauben, EMF könnten trotz Einhaltung der Grenzwerte Gesundheitsbeschwerden auslösen. Fast 10 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass EMF Krebserkrankungen auslösen könnten. LAUG fragt, ob es Bestrebungen seitens des BfS gibt, die Zielgruppe der Ärzt*innen
über die möglichen gesundheitsrelevanten Risiken von EMF in Weiterbildungsveranstaltungen aufzuklären. Das KEMF hat die Ansprache von Umweltmediziner*innen in 2024 fokussiert (Hybrid-Symposium bei DGAUM-Jahrestagung mit ca. 140 Teilnehmenden, Webinar DGAUM mit ca. 60 Teilnehmenden) und wird weiterhin Ärzt*innen als relevante Zielgruppe adressieren.
► Das in der Selbstverpflichtung der Netzbetreiber festgeschriebene Jahresgutachten des Difu befindet sich in der finalen Abstimmungsphase und soll Ende November 2024 an das BMUV verschickt werden. Im Rahmen der Selbstverpflichtung der Netzbetreiber aus dem vorigen Jahr wurde ein Clearingverfahren entwickelt, das die Koordination zwischen der Mobilfunkbranche und kommunalen Spitzenverbänden erleichtern soll.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –