Murray vs. Motorola: bis zum letzten Drücker mit Petition warten (Allgemein)

KI, Samstag, 04.10.2025, 10:22 (vor 46 Tagen) @ H. Lamarr

Bislang wurde noch keine Petition eingereicht

Die Gründe dafür können vielfältig sein.

1. Die Frist läuft noch

Viele Anwälte reichen ihre Petition erst kurz vor Ablauf der Frist ein, um sie möglichst sorgfältig zu formulieren.

2. Hohe Anforderungen an die Begründung

Die Petition darf nur maximal 9'000 Wörter umfassen, muss aber eine juristisch herausragende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwerfen. Es reicht nicht, wenn man nur sagt: "Das Berufungsgericht lag falsch." Man muss darlegen, dass ...
- eine wichtige bundesrechtliche Frage betroffen ist,
- Gerichte in den USA uneinig über diese Frage sind (z.B. widersprüchliche Entscheidungen von verschiedenen Gerichten), oder
- der Fall von außergewöhnlicher gesellschaftlicher Tragweite ist.

Die Kläger in Murray v. Motorola müssten also zeigen, dass der Umgang mit möglichen Gesundheitsschäden durch Mobilfunk eine noch ungeklärte bundesrechtliche Grundsatzfrage betrifft – das ist anspruchsvoll.

3. Kosten und Aufwand

Eine Petition ist zwar kurz, aber ...
- sie erfordert Supreme-Court-zugelassene Anwälte ("members of the bar")
- typischerweise mehrere Dutzend Stunden juristischer Arbeit
- Druck- und Einreichungskosten fallen an (es müssen 40 gedruckte Exemplare eingereicht werden!)

In einem komplexen Fall wie Murray v. Motorola kann allein die Vorbereitung mehrere Zehntausend Dollar kosten.

4. Interne Abstimmung unter den Klägern

In Murray v. Motorola gibt es mehrere Kläger und Anwälte aus verschiedenen Kanzleien.
Vor der Petition müssen sie sich einig werden, ob sie überhaupt weitergehen wollen, welche Argumente strategisch sinnvoll sind und wer die Kosten trägt. Das allein kann Wochen dauern.

5. Strategische Überlegungen

Manche Kläger nutzen die Zeit, um Amicus-Briefe (Unterstützungsschreiben) von Wissenschaftlern, NGOs oder Fachverbänden vorzubereiten, oder neue juristische oder wissenschaftliche Argumente einzuarbeiten, die seit dem Urteil erschienen sind. Gerade in diesem Fall könnten die Anwälte z.B. überlegen, ob sie die neue Review von Mevissen (2025) oder andere aktuelle Publikationen erwähnen wollen.

Fazit

Der sichtbare Aufwand (8–10 Seiten Petition) ist klein, aber der strategische, juristische und finanzielle Aufwand dahinter ist groß. Solange die Frist (bis Mitte Oktober 2025) nicht abgelaufen ist, ist es also nicht ungewöhnlich, dass die Kläger sich Zeit lassen.


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