HE, Bad Homburg (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 09.10.2017, 12:35 (vor 2584 Tagen) @ H. Lamarr

Auszug aus Taunus-Zeitung vom 7.10.2017:

[...] Stadtsprecher Andreas Möring hatte Ende August auf Anfrage dieser Zeitung erklärt, dass es seinerzeit keinen Spielraum für eine Ablehnung der Mobilfunkanlage gegeben habe. Zudem habe die Bundesnetzagentur für den Standort Gotenstraße gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Berücksichtigt worden seien Sicherheitsabstände, Abstrahlrichtung und dergleichen mehr. Weswegen es auch keinen triftigen Grund gebe, noch mal nachzumessen.

Nun aber wird die Stadt das genau tun. Vielleicht hatte es ein bisschen damit zu tun, dass eine der Initiatorinnen der Unterschriftenaktion darauf hingewiesen hatte, dass Städte durchaus eine Handhabe hätten, dass Mobilfunkbetreiber nicht einfach so Antennen in Wohngebieten aufstellen können, sofern sie nicht höher als zehn Meter sind und die vorgegebenen Grenzwerte der Strahlenbelastung. Sie zitierte im Ortsbeirat nämlich ein Präzedenzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2012. Demnach dürfen Gemeinden Mobilfunkstandorte ausweisen und diese an anderer Stelle verbieten. Bestätigt wurde ein Gutachten des Umweltinstituts München, in dem nachgewiesen wurde, dass ein alternativer Standort eine deutlich bessere Versorgung bei wesentlich niedrigerer Strahlenbelastung ermöglicht, nachzulesen in der Broschüre „Mobilfunk-Strahlung“ des Umweltinstituts München.

Wie dem auch sei: „Die Stadt wird zunächst Rücksprache mit dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt halten“, erklärte Stadtsprecher Andreas Möring auf Anfrage dieser Zeitung. Wenn – „wovon wir ausgehen“ – das RP erkläre, aus seiner Sicht sei eine neuerliche Messung nicht mehr notwendig, werden wir als Stadt das selbst in die Hand und entsprechend eine eigene vornehmen, betonte Möring. [...]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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