Elektrochonder: Wie Herr Jakob seine Anhänger blendet (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.08.2015, 15:08 (vor 3364 Tagen) @ H. Lamarr

Die Unausgewogenheit der beanstandeten Sendung wurde bestätigt. Die Glaubwürdigkeit der Deutschen Strahlenschutzkommission, resp. deren Ausschuss für Nichtionisierende Strahlung wurde in Frage gestellt.

Ich fürchte, Gigaherz-Präsident Jakob glaub selber an die Geschichten, die er anderen erzählt. Der Trick, mit dem er sich und andere übers Ohr haut ist immerzu der gleiche: Verdrehen von Tatsachen durch Selektives zitieren.

Beispiel: In diesem Posting fischt sich Herr Jakob aus dem UBI-Urteil das heraus, was er brauchen kann, nämlich dies hier:

8.1 Die Beschwerdeführer rügen zusätzlich die Einseitigkeit der Sendung. Es sei einzig die Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission zitiert und diese als Mehrheitsmeinung dargestellt worden. Diese sei allerdings umstritten. Die Beschwerdeführer verweisen auf Vorfälle (gerichtliche Verurteilung) um ein langjähriges Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung, das teilweise auch Vorsitzender gewesen sei. Andere Ansichten zur Elektrosensibilität wie diejenige der Europäischen Umweltagentur, der Bioinitiative oder der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz der Schweiz hätten nicht Eingang gefunden.

8.2 Den Beschwerdeführern ist zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte.

Einen Link zum Original lässt Jakob weg, so dass sein Täuschen nicht so schnell bemerkt werden kann.

Den Punkt 8.1 aufzulisten ist belanglos, denn die UBI gibt an dieser Stelle lediglich Einwände von Gigaherz wieder, Herr Jakob zitiert sich damit selbst.

Schlimmer steht es um Punkt 8.2, den der Gigaherz-Präsident im Gegensatz zu Punkt 8.1 nur teilweise und ohne Auslassungsmarkierung zitiert, ein deutlicher Hinweis auf seinen festen Willen zur Manipulation.

Fügt man die Weglassung aus Punkt 8.2 hinzu, wendet sich das Blatt schnell:

[...] Es trifft überdies zu, dass die in der Sendung korrekt zitierte Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission vom 13. Mai 2008 die herrschende offizielle Meinung zu Elektrosensibilität auch in der Schweiz repräsentiert. Der Bundesrat hat in seiner bereits erwähnten Stellungnahme vom 20. November 2013 zu einer Motion über die Wirkung von nichtionisierenden Strahlungen auf den Bericht „Elektromagnetische Hypersensibilität“ des Bundesamts für Umwelt verwiesen, welches im Rahmen einer Bewertung von wissenschaftlichen Studien grundsätzlich zum gleichen Ergebnis wie die deutsche Strahlenschutzkommission gekommen ist [...].

Noch Zweifel? Kein Problem, unter Punkt 8.3, den Herr Jakob wohlweislich unterschlägt, wird sein kindisches Genörgel an "einem langjährigen Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung" schön deutlich abgestraft:

Irrelevant sind die Vorbringen und Vorbehalte der Beschwerdeführer gegenüber einem früheren langjährigen Mitglied des zuständigen Ausschusses der deutschen Strahlen-schutzkommission. Die Aussagekraft der in der Sendung zitierten und im Übrigen nicht apodiktisch formulierten Stellungnahme der Kommission („mit grosser Wahrscheinlichkeit“) wurde dadurch nicht relativiert. Im Rahmen der sehr kurzen Sendezeit war es im Übrigen nicht möglich, das komplexe Thema der Elektrosensibilität vertieft darzustellen [...].

So zieht sich das durch das gesamte Urteil der UBI. Wer sich also ordentlich informieren möchte, darf nicht nur die gefilterten Wahrnehmungen des Herrn Jakob lesen, sondern muss sich das Original-Urteil ansehen. Lohn der Mühe: Der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg wird auf diese Weise nachdrücklich als Blender entlarvt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Blendwerk, Narrenhaus, Querulant, Geltungssucht, Scheinriese, Bedeutungslos


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