Hilfe, ich darf nicht mehr für BioProtect-Karten werben (Allgemein)
Nachfolgend ein Gästebucheintrag von der Seite der Bürgerinitiative UMTS NO:
von Gabi Müller aus Norath am 27.06.2009 12:23
Homepage: http://www.gleichstromlicht.de
Hallo,
Neulich bekam ich eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Ich müsse angeblich jede Art von Werbung für meine BioProtect-Karten unterlassen, da es eine Irreführung wäre und verboten gemäß § 3 HWG und § 4 Nr. 11 UWG.
Dabei liegen viele praktische Funktionsbeweise, einige Experimente und Messungen und sogar Gutachten vor:
http://www.gleichstromlicht.de/gutachtenBioProtect.htm
Der Hersteller Dr.med.Dietrich Grün hat inzwischen auch die Abmahnung bekommen.
Es wäre eine Katastrophe (für alle verhinderten Nutzer), wenn er nicht mehr erklären darf, warum und wie sie wirken. Es gibt auch eine Reihe Veröffentlichungen von ihm.
Beim Schreiben an ihn wurde sogar behauptet, dass biologische Schäden durch elektromagnetische Felder nicht erwiesen seien, und somit seine Wirkungsbehauptung nicht nachvollziehbar sei.
Ich habe die Abmahnung für BioProtect nicht unterschrieben, und bitte Euch jetzt um jede erdenkliche Hilfe bei der anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung.
Anerkannte Gutachten ? Neuere ? Ältere findet man im Internet, aber die scheinen nicht geholfen zu haben, wenn die immernoch so etwas behaupten können, bzw. glauben behaupten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Müller
Die Unterstreichung habe ich eingefügt, ich finde dieses Textfragment so entzückend.
Kommentar: Für Dipl.-Phys. Müller Gabi muss die Weigerung, sich von der ertragreichen Heilwirkung der Bioprotect-Karte los zu sagen, denn doch unangenehme Folgen gehabt haben. Denn sie hat umgesattelt, beschäftigt sich heute mit Fraktalposter und Torkado, was sie zwar noch immer tief im Esoterik-Sumpf waten lässt, anscheinend aber rechtssicherer ist, für die bezaubernde Müller Gabi. Dann muss für die wirkungslosen Karten eben auf andere Art und Weise geworben werden, etwa durch entsprechende Kommentare in Foren. Allerdings steht der ernsthafte Interessent seit Einschreiten der Wettbewerbshüter vor der Herausforderung, 4-mal nacheinander bestätigen zu müssen, "ein Rad ab zu haben", bevor er kaufen darf.
[Nachtrag, 20.09.11, 23:22 Uhr: Dipl.-Psych. in Dipl.-Phys. korrigiert]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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