Schließung des RDW-Forums: Was damals wirklich geschah ▼ (Allgemein)
H. Lamarr , München, Donnerstag, 12.11.2009, 23:09 (vor 5520 Tagen)
Am 22. Mai 2008 rieben sich EMF-Surfer verwundert die Augen: Anstelle des RDW-Forums machte sich eine Fehlermeldung am Bildschirm breit, nicht für ein paar Stunden, sondern wochenlang, bis das Forum endgültig vom Netz ging. Und wie das in Kritikerkreisen so üblich ist, sickerten nach und nach Informationsfragmente durch, in denen zunächst von einer Zwangsschließung des Forums infolge beleidigender Äußerungen eines Forenteilnehmers die Rede war, später folgten dann Gerüchte über eine 4-stellige Summe, die RDW angeblich hat zahlen müssen.
Wie es wirklich war, lässt sich jetzt ohne Netz und doppelten Boden in chronologischer Reihenfolge auf Elektrosmoginfo nachlesen.
Troll-Wiese: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=entry&id=35853
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Troll-Wiese, Gerücht, Lügen
Ein Freund
AnKa, Freitag, 13.11.2009, 00:57 (vor 5520 Tagen) @ H. Lamarr
Wie es wirklich war, lässt sich jetzt ohne Netz und doppelten Boden in chronologischer Reihenfolge auf Elektrosmoginfo nachlesen.
Diese Passage ist wirklich interessant, denn sie zeigt, wo ein gemutmasster aufrichtiger Mobilfunkkritiker-Anwalt offensichtlich inzwischen gelandet ist:
10. Juni
RA Freund schickt eine Unterlassungsklage an mich ab, darin verlangt er mit einem von ihm angesetzten Streitwert von 10.000€ die Entfernung des beklagten Forumsbeitrags, fordert einen erhöhten Honorarsatz wegen "umfangreicher Erörterungen und eingehender Recherche" und stellt mir im Zuge dessen auch die mitgeschickte Bildschirmkopie vom 14. Mai als seine eigene Leistung in Rechnung. Im selben Brief ist auch eine Kopie seiner Bevollmächtigung vom 21. Mai. Er stellt mir eine Frist zur Erfüllung aller Forderungen bis zum 21. Juni, die an ihn zu bezahlenden Kosten sollen 897,26€ betragen.
13. Juni
Ich kehre aus dem Urlaub zurück und bekomme erstmals Kenntnis über das Vorgehen gegen mich durch ein im Poststapel gefundenes Einwurf-Einschreiben mit der oben genannten Unterlassungsklage samt Begleitpapieren.
19. Juni
Ich beantworte das Schreiben von RA Freund inklusive einer von mir neu verfassten Unterlassungserklärung, schicke ein Entschuldigungsschreiben an Prof. Dr. G. Zimmer und überweise das einem Streitwert von 2000€ und einem normalen Aufwand entsprechende Anwaltshonorar von 235,50€ an RA Freund.
19. August
In einem zweiten Schreiben bemängelt RA Freund das Fehlen einer Klausel in der von mir erstellten Unterlassungserklärung und fordert weiterhin das einem Streitwert von 10000€ sowie auf einerm erhöhten Satz beruhende ursprüngliche Honorar.
26. August
Ich beantworte das Schreiben mit einer erweiterten Unterlassungserklärung und erläutere unter dem Angebot des Vermeidens einer weiteren Eskalation u. A. meine Gründe dafür, keine über die bereits bezahlten 235,50€ hinausgehenden Honorarzahlungen zu leisten.
Danach
Seither ruht die ganze Angelegenheit ohne weiterem Schriftwechsel, das Forum habe ich aufgrund den auf den ganz oben erläuterten Gründen vorerst nicht wieder eröffnet.
(Quelle)
Dieser hier geschilderte Einsatz des Rechtsanwaltes Freund, den man als Aggression gegen die freie Meinungsäußerung werten kann, ist wirklich erschütternd.
Rechtsanwalt Freund ist in Sendemastengegner-Kreisen kein Unbekannter. Er hat sich im Jahre 2004 mit einer Klage gegen den Betrieb eines Mobilfunksenders im Kirchturm des hessischen Kleinstädtchens Bruchköbel ins Gespräch gebracht. Diese Klage erwies sich am Ende als Posse. Es war ein erfolgloser Theaterdonner, obendrein ein im Sinne einer angestrebten Strahlenprävention schlicht blödsinniges Manöver.
Das Klagen gegen eine verdiente Person wie Herrn Wölfle erschien im Vergleich dazu wohl aussichtsreicher.
Zu fragten ist aber nun, warum eigentlich Rechtsanwalt Freund seine Intention, einen Betrag von 897,26 Euro hereinzufordern, nicht weiter verfolgt. Wäre diese Forderung rechtens, könnte er auf deren Erfüllung bestehen. Besteht aber Herr Freund nicht auf deren Erfüllung, so scheint mit der Forderung selbst -und folglich mit dem gesamten Vorgang- etwas nicht zu stimmen.
Forenbetreiber RDW könnte also nunmehr erwägen, für sich die bereits erstatteten 235,50 Euro von Herrn Freund zurückzufordern. Inclusive des Aufwands, den er gezwungen ist, für die Rückforderung zu betreiben. Also wenn nötig sogar mit rechtsanwaltlicher Hilfe. Denn das Geld hat RDW allem Anschein nach vorschnell gezahlt und wohl nur deshalb, weil er sich bedroht fühlte.
Diese Angelegenheit sollte man jedenfalls weiter diskutieren.
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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)
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Eskalation, Unterlassungserklärung
Ein vorausschauender Freund
H. Lamarr , München, Freitag, 13.11.2009, 03:25 (vor 5520 Tagen) @ AnKa
Diese Angelegenheit sollte man jedenfalls weiter diskutieren.
Tja, es dürfte Herrn Freund wohl schwer fallen, plausibel zu erklären, dass er bereits 1 Woche vor seiner Verpflichtung als Anwalt von Herrn Zimmer eine Maßnahme zur Beweissicherung durchgeführt hat (Screenshot). Wenn er diese präkognitive Wahrnehmung auch bei der Ziehung der Lottozahlen hätte, ja doch, dann hätte ich ihn schon gerne zum Freund. Aber: Wie der genannte Rechnungsbetrag zeigt, kann auch RA Freund nicht die Zukunft voraussehen.
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Ein vorausschauender Freund
Ditche, Freitag, 13.11.2009, 04:01 (vor 5520 Tagen) @ H. Lamarr
Im selben Brief ist auch eine Kopie seiner Bevollmächtigung vom 21. Mai.
Das heißt aber nicht zwingend daß die Bevollmächtigung (erst) am 21. Mai erteilt wurde...
sondern auch daß eine Kopie (nämlich die am 21. Mai verschickte) gemeint sein könnte..., unke ich mal.
Ich mache mal ein Päuschen, mögliche folgende und auf meine andere Postings bezogene Antworten werden
selbstverständlich ab kommender Woche beantwortet...
Ein vorausschauender Freund
AnKa, Freitag, 13.11.2009, 08:10 (vor 5520 Tagen) @ H. Lamarr
plausibel zu erklären, dass er bereits 1 Woche vor seiner Verpflichtung als Anwalt von Herrn Zimmer eine Maßnahme zur Beweissicherung durchgeführt hat (Screenshot).
Das dünkt mir nach einem Vorgehen, wie man es sogenannten "Abmahn-Anwälten" zuschreibt. Diese Leute suchen sich ihre "Fälle" selbst. Solches Vorgehen wird durchaus kritisch gesehen.
Man sollte folgendes bedenken: Rechtswanwalt F. ist jahrelang für eine Initiative für "mobilfunksenderfreie Wohngebiete" aufgetreten. Das kann man so interpretieren, dass er geholfen hat, Probleme herbeizureden, an deren anwaltlicher "Bewältigung" er anschliessend beruflich verdienen will - z.B. in Form von Unterstützung sendemastenkritischer Bürger durch Einreichung von Klagen, die sich am Ende als erfolglos erweisen.
Wenn mich nicht alles täuscht, stellt Rechtsanwalt F. für solche Ansinnen eine bekannte Adresse der sendemastenkritischen Szene dar. Ich sehe da jedoch einen Interessenskonflikt gegeben: Ein Anwalt darf seinen Beruf nicht als Gewerbe betreiben. Wenn aber ein Rechtsanwalt einerseits die Anliegen von Sendemastengegnern ideell unterstützt, andererseits für diese seine Klientel Klagen betreibt- dann könnte man ein gewerbliches Interesse als Motiv vermuten.
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Ein vorausschauender Freund
H. Lamarr , München, Freitag, 13.11.2009, 12:00 (vor 5520 Tagen) @ AnKa
Ein Anwalt darf seinen Beruf nicht als Gewerbe betreiben.
Sicher? Anwälte dürfen mittlerweile auch werben:
1990 gab es in Deutschland 56.638 Rechtsanwälte - 2006 waren bereits 138.131 Rechtsanwälte tätig*
Diese steigende Anzahl an Anwälten führt mit sich, dass Anwälte, die ihr Kanzleimarketing gezielt einsetzen, erfolgreicher sind. Begünstigt wird dies auch durch die Aufhebung des Werbeverbots für Rechtsanwälte. Lediglich zwei Punkte haben Anwälte bei der Werbung zu beachten:
1. Sie dürfen nicht um konkrete Mandate werben und
2. Sie dürfen nicht unsachlich werben.
Quelle: Marketing für Anwälte befindet sich in einem wachsenden Markt
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Schließung des RDW-Forums: Was damals wirklich geschah
charles , Freitag, 13.11.2009, 09:40 (vor 5520 Tagen) @ H. Lamarr
Auch ich bedauere dass das RDW Forum geschlossen wurde.
Obwohl dort auch manchmal theoretische Papier-Tiger geschrieben haben, die von eine Mücke einen Elephanten zaubern können, konnte man oft einiges lernen, und nicht nur auf technisches Gebiet.
Obwohl es auch dort Poster waren, die über mich hin gefallen sind, muss ich gestehen, dass einige gut informiert sind und mit Kenntnis von Sachen geschrieben haben.
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Charles Claessens
www.milieuziektes.nl
Wiedereröffnung des RDW-Forums nicht ausgeschlossen
H. Lamarr , München, Freitag, 13.11.2009, 12:04 (vor 5520 Tagen) @ charles
Auch ich bedauere dass das RDW Forum geschlossen wurde.
Sagen wir nicht geschlossen, sondern im Winterschlaf. Es besteht noch ein Funken Hoffnung wenn der Forenbetreiber am Schluss seiner Historie schreibt: ... das Forum habe ich aufgrund den auf den ganz oben erläuterten Gründen vorerst nicht wieder eröffnet.
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Nachtrag: Die bösen Zungen stehen nicht still
Gast, Dienstag, 13.07.2010, 15:28 (vor 5278 Tagen) @ H. Lamarr
Aktuell verbreitet Dr. Karl Richter von der Kompetenzinitiative u.a. eine Unterlassungserklärung die Dipl.-Ing. Ralf Dieter Wölfle (RDW) angeblich 2008 unterzeichnet haben soll.
Eine Unterschrift von RDW fehlt auf dem publizierten PDF.
Und RDW dokumentiert den Sachverhalt anders, wie hier nachzulesen.
Tags:
Unterlassungserklärung, Cyber-Mobbing, Intrigant, Laienorganisation